Pharmazeutische Zeitung online
Pflanzliche Nahrungsergänzung

Weiter ungeprüfte Werbung möglich

29.11.2017  10:34 Uhr

Von Anna Pannen / Pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel dürfen vorerst weiter Werbeaussagen wie »stärkt die Abwehrkräfte« tragen, auch wenn diese Wirkung nie nachgewiesen wurde. Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus der vergangenen Woche.

»Erhöht die Leistungsfähigkeit«, »Für starke Zähne und Knochen«, »Fitness für Ihre grauen Zellen« – mit Slogans dieser Art wollen Firmen Kunden dazu bringen, Nahrungsergänzungsmittel zu kaufen. Beweisen müssen sie die Versprechen jedoch nicht. Das ärgert besonders Phytopharmaka-Hersteller, die ihrerseits aufwendige Studien für die Wirksamkeit ihrer Produkte vorlegen müssen. Die in Drogerien und Supermärkten angebotenen sogenannten Botanicals – also pflanzliche Lebensmittel – sind ihre stärkste Konkurrenz.

Eigentlich sollte die Europäische ­Behörde für Lebensmittelsicherheit schon bis 2006 in der sogenannten Health-Claims-Verordnung festlegen, ob und wenn Ja welche gesundheits­bezogenen Angaben auf Produkten zulässig sind. Die EU-Kommission hatte den Prozess jedoch 2010 für die Gruppe der Botanicals vorerst ausgesetzt und erklärt, die EU brauche mehr Zeit. Danach geschah nichts. Vier Jahre später hatte das Neumarkter Phytopharmaka-Unternehmen Bionorica genug – es reichte eine Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission beim EuGH ein. Der Hersteller Diapharm schloss sich an.

 

Nach einigem Hickhack ließ das Gericht die Klage im Mai 2017 schließlich zu. EuGH-Generalanwalt Michael Bobek empfahl sogar, ihr stattzugeben. Überraschend hat der EuGH sie nun jedoch abgelehnt. Dabei bestreitet das Gericht nicht einmal, dass Bionorica in der Sache Recht hat. Die EU-Kommission sei tatsächlich untätig gewesen und hätte längst mitteilen müssen, wie sie nun weiter vorgehen wird, heißt es im Urteil.

 

Allerdings hätten Bionorica und Diapharm nicht das Recht, Klage gegen diesen Zustand einzureichen. Beide stellten schließlich selbst keine Botanicals her, seien also nicht unmittelbar betroffen. Zwar hatte Bionorica argumentiert, sehr wohl von mehr Rechts­sicherheit zu profitieren, da man dann selbst in den Botanicals-Markt einsteigen würde. Die Richter überzeugte dieses Argument jedoch nicht.

 

Die EU-Kommission darf sich also weiter Zeit lassen, die Werbeversprechen auf den Pflanzenpräparaten werden deshalb vorerst bleiben. »Das ist ein Schlag für die Verbraucher. Sie wurden und werden getäuscht«, erklärte Bionorica-Vorstand Michael Popp. Auch beim Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) ist man enttäuscht. Es sei »nicht absehbar, wie lange Verbraucher noch mit nicht überprüften Werbeaussagen geblendet werden dürfen«, klagte BPI-Vizechef Norbert Gerbsch. /

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