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Hoffnung

Datum 30.11.2010  16:47 Uhr

Nicht alles, was in den vergangenen Monaten geschah, war schlecht für Apotheker. Abseits von AMNOG und GKV-Finanzgesetz gibt es Lichtblicke – zum Beispiel das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt. In der jetzt veröffentlichten Begründung seines Urteils zur Versandapotheke »Zur Rose« setzt es sich differenziert mit der Rolle des selbstständigen Apothekers auseinander.

 

Bei den Richtern ist die Botschaft des Europäischen Gerichtshofes vom Mai 2009 offensichtlich angekommen. Damals stellte das oberste europäische Gericht den Wert der unabhängigen und hochwertigen Arzneimittelversorgung in den Mittelpunkt seiner Entscheidung zugunsten der Apotheke. Mit einer ähnlichen Begründung hat nun das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt das mutmaßliche Aus für die Versandapotheke »Zur Rose« eingeleitet und die vor sechs Jahren ausgestellte Versanderlaubnis kassiert (siehe dazu OVG Halle: Outsourcing hat Grenzen). Die Konstruktion, bei der die Filiale eines Apothekers offensichtlich die Fassade für das Versandgeschäft der »Zur Rose« GmbH bietet, verstößt nach Überzeugung der Richter gegen das Apothekengesetz und die Apothekenbetriebsordnung. Auch in diesem Fall begründen die Richter die Einschränkungen der Berufsfreiheit mit dem schützenswerten Ziel des Staates, die hohe Qualität der Arzneimittelversorgung zu garantieren und die Kommerzialisierung des Arzneimittelvertriebs zu verhindern. Die Richter hoben dabei stark auf die Bedeutung des selbstständigen Apothekers ab, der für alle pharmazeutischen Leistungen seines Betriebs unmittelbar verantwortlich ist und diese Verantwortung nicht abgeben darf.

 

Ähnlich restriktiv zeigte sich bereits im September der Bundesgerichtshof, der Boni für verschreibungspflichtige Arzneimittel als Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung wertete und verbot. Wenige Wochen davor hatte das Bundesverwaltungsgericht die Abgabe von Arzneimitteln über einen mit einer Videokamera versehenen Automaten verboten. Das Gericht befand, dieses Procedere werde nicht der Verantwortung des Apothekers gerecht.

 

Die Urteile würdigen die zentrale Aufgabe die Apotheker in der Arzneimittelversorgung. Sie wurden allesamt von hohen und obersten Gerichten getroffen. Ausgehend vom EuGH hat sich hier eine Sichtweise verfestigt, die Hoffnung macht, dass der Wert der öffentlichen Apotheke an einer entscheidenden Stelle erkannt ist. Dass dies nicht reicht, hat in den vergangenen Wochen leider die Politik gezeigt. Auch um Medien und manche Gesund­heits­ökonomen steht es noch nicht zum Besten. Es wäre schön, wenn auch sie die Richtersprüche zur Kenntnis nähmen. Ein frommer Wunsch? Warum nicht? Bald ist Weihnachten.

 

Daniel Rücker

Chefredakteur

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