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Apothekerberuf

Länder drängen auf breitere Definition

18.11.2015  09:36 Uhr

Von Stephanie Schersch / Der Gesundheitsausschuss im Bundesrat drängt auf eine umfassendere Definition des Apothekerberufs, die im Zuge der sogenannten EU-Berufsanerkennungsrichtlinie überarbeitet werden soll. Aus Sicht der Länder lässt ein entsprechender Vorschlag der Bundesregierung wichtige Tätigkeitsfelder der Apotheker völlig außer Acht.

Im Oktober hatte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf abgesegnet, mit dem die Koalition die für Heilberufler relevanten Änderungen der Berufsanerkennungsrichtlinie in Deutschland verankern will. Demnach soll im Rahmen der Novelle auch die Definition des Apothekerberufs in § 2 der Bundesapothekerordnung neu gefasst werden. Der Entwurf listet dafür typische pharmazeutische Tätigkeiten auf, darunter die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln sowie die Beratung zu Medikamenten oder die Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen an die zuständigen Behörden.

Unvollständige Liste

 

Nach Meinung der Gesundheitsexperten der Länder ist diese Aufzählung jedoch unvollständig und lässt die Tatsache außer Acht, dass Apotheker an verschiedenen Orten tätig sein können. »Die Verant­wortung des Apothekers als Arzneimittelexperte und freier Heilberufler wird schon länger nicht mehr ausschließlich in der Apotheke wahrgenommen«, schreibt der Ausschuss in einer Beschlussempfehlung an das Plenum der Länderkammer. Vielmehr sicherten Apotheker »in verschiedensten Funktionen die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, informieren und beraten zu Arzneimitteln, bewerten Arzneimittel und fördern so eine rationale und sichere Pharmakotherapie«.

 

Daher schlagen die Länder vor, die Auflistung im Gesetzentwurf um weitere Punkte zu ergänzen. Demnach sollen auch bestimmte pharmazeutische Tätigkeiten in der Industrie, in Behörden oder Verwaltung sowie in Lehre und Forschung unter den Apothekerberuf fallen.

 

Der Gesundheitsausschuss greift damit eine zentrale Forderung der ABDA auf. Diese hatte sich bereits mehrfach zu dem Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium geäußert und auf Ergänzungen gedrängt. Zuletzt hatte der Präsident der Bundesapothekerkammer, Andreas Kiefer, in der PZ auf den breiten Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln hingewiesen, den Apotheker erfüllen. »Die Arbeit in Industrie, Wissenschaft, Forschung und Verwaltung gehört zum modernen Berufsbild dazu und sollte in den Text einfließen.«

 

Im Kern soll die Berufsanerkennungsrichtlinie das Arbeiten im Ausland erleichtern und die Anerkennung von Abschlüssen in Europa regeln. Am 27. November wird das Plenum im Bundesrat über den deutschen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie beraten. Ob die Vollversammlung der Beschlussempfehlung aus dem Gesundheitsausschuss folgt, bleibt abzuwarten.

 

Im Anschluss wird der Bundestag über die Novelle diskutieren. Später befassen sich die Länder dann erneut mit dem Thema. Lehnt die Regierung Änderungen an dem Gesetz ab und beharrt der Bundesrat auf Ergänzungen, könnte der Vermittlungsausschuss zum Einsatz kommen. Denn ohne Zustimmung der Länder kann die Novelle nicht in Kraft treten. /

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