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Sterbehilfe

Kontroverse Debatte im Bundestag

19.11.2014  09:49 Uhr

Von Anna Hohle / Wie unterschiedlich deutsche Abgeordnete das Thema Sterbehilfe bewerten, hat eine Plenardebatte im Deutschen Bundestag in der vergangenen Woche gezeigt. Es handelte sich um die erste von insgesamt drei Sitzungen zu dem kontroversen Thema, an deren Ende eine rechtliche Regelung stehen soll.

Derzeit ist die Beihilfe zum Suizid in Deutschland zwar nicht explizit strafbar, die Beteiligten handeln jedoch in einer rechtlichen Grauzone. Ärzte können ihre Zulassung verlieren, wenn sie Patienten die entsprechenden Medikamente bereitstellen.

 

Einig waren sich alle Teilnehmer da­rin, dass die Palliativversorgung in Deutschland besser werden muss. Den assistierten Suizid bewerten die Politiker jedoch ganz unterschiedlich. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ist wie die Mehrheit der Unionsfraktion dagegen, dies Ärzten zu erlauben. Zwar sei es schon heute möglich, Medikamente bei starken Schmerzen so zu dosieren, dass eine Lebensverkürzung des Patienten in Kauf genommen wird und das sei auch gut so, sagte Gröhe. Der Tod dürfe aber nicht Ziel der Medikation sein: »Eine Verklärung der Selbsttötung als Akt wahrer menschlicher Freiheit lehne ich ab«, so der Minister. Kritiker der Sterbehilfe befürchten, dass Patienten sich durch eine stärkere Akzeptanz dieser Todesform zum Suizid gedrängt fühlen könnten.

 

Mehrere Abgeordnete um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) dagegen finden, Ärzte sollten Schwerkranken rechtssicher beim Suizid assistieren dürfen. »Ich halte es für unvereinbar mit dem Gebot der Menschenwürde, wenn aus dem Schutz des Lebens ein Zwang zum Qualtod würde«, so Hintze. Man müsse Medizinern zutrauen, bei jedem Patienten die Entscheidung fachkundig abzuwägen. Lauterbach erklärte, Mitarbeiter von Sterbehilfevereinen würden oft verkennen, dass sterbewillige Patienten eigentlich unter einer Depression litten und zu retten wären. Dies würde nicht passieren, wenn ein Arzt, der den Kranken lange kennt, ohne Angst vor Verlust seiner Zulassung über die Sterbebegleitung entscheiden könnte, so Lauterbach. /

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