Schuss nach hinten |
22.11.2011 17:42 Uhr |
Wer hat sich denn das nun wieder ausgedacht?! Der Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung sieht vor, dass zukünftig auch nicht-pharmazeutisches Personal die Herstellung von Defekturarzneimitteln und patientenindividuellen Parenteralia übernehmen darf (lesen Sie dazu ApBetrO: Niemand will Light-Apotheken).
Im Krankenhaus gibt es doch auch ein QMS. Dann könnten sich die Verantwortlichen demnächst doch auch bei einem Operationsteam aus Krankenschwestern und Pflegern unters Messer legen. Im Anschluss gibt es dann die vom nicht-pharmazeutischen Personal hergestellte Infusionslösung.
Im Ernst: Sieht denn niemand die großen gesundheitlichen Risiken, die so eine Maßnahme mit sich bringt? Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, was zum Beispiel passiert, wenn aus mangelnder Kenntnis Ausgangsstoffe verwechselt werden oder die Analysenwaage falsch bedient wird. Das könnte man dem nicht-pharmazeutischen Personal nicht mal vorwerfen. Denn im Gegensatz zu Apothekern und PTA haben zum Beispiel PKA dies ja auch nicht gelernt. So eine Regelung würde zudem ermöglichen, dass sogar Personen, die niemals zuvor mit pharmazeutischen Fragestellungen in Kontakt gekommen sind, plötzlich Arzneimittel herstellen. Probieren geht über Studieren? Das hätte an dieser Stelle sicher unangenehme Folgen. Daher ist die Stellungnahme der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände auch in diesem Punkt zu begrüßen. Hier heißt es: »Gerade bei der Herstellung patientenindividueller parenteraler Zubereitungen, aber auch der Defektur, ist nicht nur eine ›Schulung‹ ungelernten Personals erforderlich, sondern es müssen durch die Ausbildung notwendige Grundlagen für die Herstellung von Arzneimitteln gelegt sein, die über ein bloßes Trainieren ›routinemäßiger‹ Tätigkeiten hinausgehen und ein tieferes Verständnis im Umgang mit Arzneimitteln garantieren, wie dies dem pharmazeutischen Personal zu eigen ist.«
Das Ganze kommt einem Affront gleich. Einen größeren Widerspruch zum Ziel des Verordnungsgebers, die Qualität apothekerlicher Leistungen zu verbessern, kann es doch wohl kaum geben. Dieser Schritt geht in die falsche Richtung. Was soll denn dann als Nächstes kommen? Wenn das nicht-pharmazeutische Personal schon die parenteralen Lösungen herstellt, wird das BMG bald sicher zu der Überzeugung kommen, dass auch die »normalen« Rezepturen übernommen werden könnten. Der Weg zum Beratungsgespräch und zur Arzneimittelabgabe ist dann ja auch nicht mehr so fern. Kurzum: Diese Aufweichung der beruflichen Kompetenzen von pharmazeutischem und nicht-pharmazeutischem Personal ist einfach nicht hinnehmbar.
Sven Siebenand
Stellvertretender Chefredakteur