Apothekerverband Westfalen-Lippe |
09.11.2015 15:12 Uhr |
1. Wie ist Ihre Organisation/sind die Apotheker in die Flüchtlingshilfe eingebunden?
Die Arzneimittelversorgung erfolgt, wie vom MGEPA auch ausdrücklich gewünscht, durch die öffentlichen Apotheken.
2. Arbeiten Sie mit anderen Organisationen zusammen? Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus?
Gemeinsam mit der Apothekerkammer Westfalen-Lippe veranstalten wir Anfang November eine Informationsveranstaltung zur Arzneimittelversorgung für Flüchtlinge. Gemeinsam mit dem Apothekerverband Nordrhein und der Bezirksregierung Arnsberg vereinbaren wir die Abgabe- und Abrechnungsfragen der Arzneimittelversorgung.
3. Haben Sie in Ihrer Organisation Personen direkt für die Flüchtlingshilfe abgestellt?
Nein. Anfragen unserer Mitglieder werden in unserem allgemeinen Telefondienst von unseren Mitarbeitern beantwortet.
4. Wie viel Aufwand bedeutet dies für Sie?
---
5. Wie ist die Erstattung der Rezepte geregelt?
In Anlehnung an die gesetzlichen Krankenkassen, eine detaillierte Vereinbarung wird in den nächsten Wochen folgen.
6. Gibt es zurzeit Probleme bei der Belieferung von Rezepten (mögliche Retax-Fallen, Rabattverträge)
Es gibt noch wenige offene Fragen, die aber in engem und gutem Kontakt mit der Bezirksregierung Arnsberg kurzfristig gelöst werden.
7. Wie läuft die Versorgung konkret ab?
a) Gibt es besondere Rezeptvordrucke, -aufdrucke?
Nein. Derzeit nicht.
b) Wie sieht es mit Zuzahlungen aus?
Flüchtlinge sind nicht zuzahlungsverpflichtet.
c) Kann jedes verordnete Medikament ohne Probleme abgegeben werden, also auch sehr hochpreisige Arzneimittel wie Sovaldi?
Der Preis ist grundsätzlich – wie auch in der GKV-Versorgung – nicht das primäre Erstattungsmerkmal. Maßgebend sind vielmehr die o. g. Vereinbarungen in Anlehnung an die gesetzlichen Krankenkassen.
8. Wie sind die Apotheker in die Erstversorgung der Asylbewerber in den Erstaufnahmestellen eingebunden?
Eine Übersicht über die (ehrenamtliche) Tätigkeit von Apothekern in den Erstaufnahmeeinrichtungen liegt uns nicht vor.
9. Gibt es in Ihrem Bereich Apotheker, die sich besonders intensiv um Flüchtlinge kümmern?
S. o.
10. Wissen Sie, ob es registrierte Flüchtlinge gibt, die bereits in Apotheken arbeiten oder ein Praktikum absolvieren?
Auch hierzu liegen uns keine genauen Informationen vor.
11. Gibt es von Ihrer Organisation Informationen an Ihre Mitglieder oder speziell an Apotheken in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften, was bei der Beratung von Flüchtlingen beachtet werden muss und wie eine Verständigung möglich ist?
Ja, sowohl von uns als auch von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe gibt es hierzu Informationen für die Apotheken in Westfalen-Lippe.