Pharmazeutische Zeitung online

Apothekerkammer Hamburg

09.11.2015  11:31 Uhr

Apothekerkammer

1. Wie ist Ihre Organisation/sind die Apotheker in die Flüchtlingshilfe eingebunden?

Die Apothekerkammer Hamburg berät und unterstützt die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Fragen der Arzneimittelversorgung der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen in Hamburg. Sofern die Flüchtlinge bereits registriert und mit Gesundheitskarte ausgestattet sind, können sie ganz regulär ambulante und stationäre Gesundheitsleistungen nach Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes in Anspruch nehmen.


2. Arbeiten Sie mit anderen Organisationen zusammen? Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus?

Das Gesundheitsamt beim Bezirk Altona koordiniert die gesamte gesundheitliche Grundversorgung der Bewohner der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen in allen Hamburger Bezirken. Die Apothekerkammer steht auch dem Gesundheitsamt beratend und unterstützend zur Seite, sobald Fragen und Probleme im Zusammenhangmit der Arzneimittelversorgung entstehen.


3. Haben Sie in Ihrer Organisation Personen direkt für die Flüchtlingshilfe abgestellt?

Nein.


4. Wie viel Aufwand bedeutet dies für Sie?

Siehe Antwort 3.


5. Wie ist die Erstattung der Rezepte geregelt?

Für die Zeit des Aufenthaltes in der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) wird bei Bedarf ein Rezept mit dem Kostenträger „AsybLG ZEA Hamburg“ ausgestellt. Registrierte Flüchtlinge erhalten – sofern sie für die Dauer des Prüfverfahrens in Hamburg verbleiben - eine eGK mit dem Kostenträger AOK Bremen/Bremerhaven, mit dem nach den Regelungen des Primärkassenvertrages für Hamburg abgerechnet wird. Diejenigen registrierten Flüchtlinge, die nach dem sog. Königsberger Schlüssel auf andere Bundesländer verteilt werden sollen, erhalten keine eGK, sondern für die verbleibende Aufenthaltsdauer in Hamburg bei Bedarf ein Rezept mit dem Kostenträger AOK Bremen/ Bremerhaven und werden dann analog abgerechnet.


6. Gibt es zurzeit Probleme bei der Belieferung von Rezepten (mögliche Retax-Fallen, Rabattverträge)?


7. Wie läuft die Versorgung konkret ab?
a) Gibt es besondere Rezeptvordrucke, -aufdrucke?
b) Wie sieht es mit Zuzahlungen aus?

Generell zuzahlungsfrei.

c) Kann jedes verordnete Medikament ohne Probleme abgegeben werden, also auch sehr hochpreisige Arzneimittel wie Sovaldi?

Es liegen noch keine Erfahrungswerte vor. Ob es sich um Basisleistungen handelt, kann die Apotheke nicht prüfen. Da der Primärkassenvertrag keine Einschränkungen macht, können die verordneten Mittel grundsätzlich abgegeben werden. Gleichwohl empfehlen wir unseren Mitgliedern, bei (sehr) teuren Verordnungen, die Kostenträgerschaft nochmals zu klären.


8. Wie sind die Apotheker in die Erstversorgung der Asylbewerber in den Erstaufnahmestellen eingebunden?

Das Gesundheitsamt Altona setzt in den Erstaufnahmeeinrichtungen ärztliche Honorarkräfte ein, die allgemeinmedizinische Sprechstunden anbieten. Im Rahmen dieser Sprechstunden therapieren die Ärzte mit Arzneimitteln vergleichbar einer Anwendung im Rahmen des Praxisbedarfs. Welche Apotheken welche Erstaufnahmeeinrichtungen mit Praxisbedarf beliefern, bestimmt der verantwortliche Arzt, ggf. in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.

Die übrige  Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln erfolgt auf der Grundlage von ausgestellten Rezepten (Muster 16). S. o. 5


9. Gibt es in Ihrem Bereich Apotheker, die sich besonders intensiv um Flüchtlinge kümmern?

Alle Kolleginnen und Kollegen, die die Ärzte in den Erstaufnahmeeinrichtungen mit Arzneimitteln beliefern.


10. Wissen Sie, ob es registrierte Flüchtlinge gibt, die bereits in Apotheken arbeiten oder ein  Praktikum absolvieren?

Nein.


11. Gibt es von Ihrer Organisation Informationen an Ihre Mitglieder oder speziell an Apotheken in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften, was bei der Beratung von Flüchtlingen beachtet werden muss und wie eine Verständigung möglich ist?

Die Apothekerkammer hat ein Informationsblatt „Flüchtlinge in Hamburg“ erstellt, welches unter www.apothekerkammer-hamburg.de/apotheke/fluechtlinge hinterlegt ist.

Der HAV hat seine Mitglieder per Rundschreiben über die Vertrags- und Abrechnungsmodalitäten informiert und gibt auf Nachfrage ergänzende telefonische Auskünfte.

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