Pharmazeutische Zeitung online
Versorgungsstärkungsgesetz

Zustimmung und Kritik von der ABDA

12.11.2014  10:21 Uhr

Von Daniel Rücker / Auf den ersten Blick ist der Entwurf zum sogenannten Versorgungsstärkungsgesetz für die Apotheker erfreulich. Beim näheren Hinsehen bleibt aber vieles noch im Vagen. So bleibt vorerst offen, ob und wann es eine vernünftige Regelung gibt, die willkürliche Retaxationen auf null ausschließt.

Die ABDA hat zum Referentenentwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes Stellung genommen. Die Bilanz der Spitzenorganisation der Apotheker ist gemischt. So werden die Regelungen zum Entlassmanagement zwar grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig gibt es aber auch Änderungswünsche. 

 

Ähnlich steht es um den von der Bundesregierung geplanten Innovationsfonds. Außerdem bekräftigt die ABDA in ihrer Stellungnahme ihre bereits vor einiger Zeit aufgestellten Forderungen, Rezepturen und die Versorgung mit dokumentationspflichtigen Arzneimitteln besser zu vergüten.

 

Die ABDA unterstützt konkretere Regelungen für das Entlassmanagement. Patienten sollen direkt bei der Entlassung aus dem Krankenhaus ein Rezept über die nach der Packungsgrößenverordnung kleinsten Packungen der benötigten Arzneimittel erhalten, das sie in einer öffentlichen Apotheke einlösen können. Dies sei sinnvoll, weil so die Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch öffentliche Apotheken genutzt werden könne.

 

Keine Rezeptvermittler

 

Gleichzeitig sollte aber auch sichergestellt werden, dass die Versorgung der entlassenen Patienten grundsätzlich über öffentliche Apotheken geschieht und kein privater Rezeptvermittler in den Prozess einbezogen wird. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs wäre ein solches Geschäftsmodell denkbar.

 

Für einen reibungslosen Ablauf des Entlassmanagements regt die ABDA an, die Apotheker in die Konzeption einzubeziehen. Eine Voraussetzung dafür ist die Wirkstoffverordnung. Den Innovationsfonds für die Versorgungsforschung hält die ABDA für sinnvoll. Als am Versorgungsauftrag beteiligte Berufsgruppe sollten jedoch die Apotheker ein Antragsrecht für den Fonds bekommen.

 

Bei der von der Bundesregierung angekündigten Regelung zu Retaxationen auf null macht die ABDA Druck. Sie will den Krankenkassen keine weitere Gelegenheit einräumen, auf Zeit zu spielen. Deshalb soll in dem Gesetzeswerk der 30. Juni 2015 als Frist für eine Einigung zwischen Apothekern und Krankenkassen festgesetzt werden. Wenn die Parteien keinen Konsens finden, sollen ab diesem Zeitpunkt dann trotzdem unsachgemäße Retaxationen auf null ausgeschlossen werden.

 

Fixum auch für Rezepturen

 

Nach wie vor ist die ABDA mit der Vergütung der Apotheker nicht zufrieden. Dies zeigt sich bei ihren zusätzlichen Forderungen. Dazu gehört die regelmäßige Anpassung des Festzuschlages bei der Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Außerdem soll das Fixum von derzeit 8,35 Euro pro Packung auf Rezepturarzneimittel ausgedehnt werden und der Zuschlag für die Dokumentation der Abgabe von dokumentationspflichtigen Arzneimitteln auf 2,91 Euro angehoben werden.

 

Damit der Apothekennotdienstfonds endlich finanziell ausreichend ausgestattet ist, müsse der Beitrag von 16 auf 20 Cent angehoben werden, heißt es weiter. Ansonsten werde die zugesagte Summe von 120 Millionen Euro nicht erreicht. Zufrieden ist die ABDA dagegen mit der Regelung zum Kassenabschlag. Der wird auf 1,77 Euro festgeschrieben – einer der seltenen Fälle, in denen es um Geld geht und Apotheker sowie Krankenkassen dieselbe Meinung haben.

 

Darüber hinaus setzt sich die ABDA in ihrer Stellungnahme dafür ein, Zytostatika-Ausschreibungen zu verbieten und die Förderung von Importarzneimitteln abzuschaffen. Diese seien ein Einfallstor für Fälschungen und leisteten gleichzeitig nur einen kleinen Sparbeitrag. Ob diese Forderung von der Politik aufgegriffen wird, ist allerdings noch offen. /

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