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Korruption im Gesundheitswesen

Justizminister drücken aufs Tempo

12.11.2014  10:21 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die Justizminister der Länder drängen auf eine schnelle Neuregelung, um künftig besser gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgehen zu können. Auf einer Konferenz in Berlin einigten sich die Länderminister darauf, entsprechende Vorstöße aus Hamburg, Mecklenburg-­Vorpommern und Bayern auf breiter Front zu unterstützen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) soll demnach nun möglichst bald einen Gesetzentwurf vorlegen. Bereits im vergangenen Jahr hatten Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ihre Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht. Sie sieht vor, einen eigenen Straftatbestand für Korruption im Gesundheitswesen in Paragraf 299a des Strafgesetzbuchs zu schaffen.

 

Heilberufler sollen demnach für Korruption mit einer Geldbuße oder bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden können. In besonders gravierenden Fällen sind sogar bis zu fünf Jahre Haft möglich. Wer einen Leistungserbringer besticht und einem Arzt zum Beispiel Geld dafür zahlt, dass er ein bestimmtes Arzneimittel verschreibt, muss mit den gleichen Konsequenzen rechnen. Darüber hinaus sollen die Behörden dem Entwurf zufolge mehr Ermittlungsbefugnisse erhalten.

 

Ein Gegenentwurf

 

Der Vorstoß der norddeutschen Länder war vor allem als Gegenentwurf zu den Plänen der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung zu verstehen. Auch die wollte gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgehen, hatte dafür aber einen anderen Ansatz gewählt.

 

So sollten Bestechung und Bestechlichkeit über einen neuen Passus im Sozialgesetzbuch V bekämpft werden. Damit aber wären die Regeln nur in der Gesetzlichen Krankenversicherung wirksam gewesen. Privatmediziner etwa hätten auf diese Weise nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Das Gesetz war kurz vor den Wahlen im vergangenen Herbst schließlich am Widerstand der Bundesländer gescheitert.

 

In diesem Sommer hatte Bayern das Thema dann erneut auf die politische Agenda gesetzt und ebenfalls einen eigenen Gesetzentwurf präsentiert. Dieser ähnelt dem Vorschlag aus Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern in weiten Teilen. Die Justizminister sehen in beiden Entwürfe »geeignete Grundlagen für eine strafrechtliche Regelung«. Sie könnten Bundesjustizminister Maas nun als Blaupause für ein neues Gesetz dienen. Sein Ressort hatte im Sommer angekündigt, noch in diesem Jahr einen Referentenentwurf ausarbeiten zu wollen.

 

Neben der Korruption stand in Berlin auch der Kampf gegen Designerdrogen auf der Tagesordnung der Justiz­minister. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus diesem Juli. Die Richter hatten damals entschieden, dass der Verkauf synthetischer Cannabinoide nicht mit Blick auf das Arzneimittelgesetz unter Strafe gestellt werden kann. Damit kann der Vertrieb neuer psychoaktiver Substanzen nun noch schwieriger geahndet werden als bislang.

 

Schäden durch Legal Highs

 

Bei den sogenannten Legal Highs handelt es sich meist um geringfügige Abwandlungen bereits verbotener Stoffe, die selbst aber nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Der Konsum dieser Substanzen könne »unkalkulierbare gesundheitliche Schäden hervorrufen«, heißt es in einem Beschluss, den die Justizminister heute auf einer Konferenz in Berlin gefasst haben. Zum Schutz der Konsumenten müssten daher »die Herstellung und der Vertrieb dieser Substanzen wirksam unterbunden werden«.

 

Mit dem Urteil am EuGH sei »eine Strafbarkeitslücke offenkundig geworden«, so die Minister weiter. Wie die geschlossen werden kann, sollen demnach nun Maas und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) prüfen. Dabei sollen sie nach Möglichkeit auch Vorschläge ausarbeiten, wie künftig ganze Stoffgruppen verboten werden können. /

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