Preisaufgaben 2014 |
12.11.2013 17:53 Uhr |
PZ / Die Dr. Hellmuth-Häussermann-Stiftung hat es sich zum Ziel gesetzt, durch Auszeichnung hervorragender Arbeiten die Pharmazie in Wissenschaft und Praxis zu fördern. Für die beste Arbeit wird der Dr. Hellmuth-Häussermann-Preis in Höhe von 1000 Euro verliehen. Zudem können ein zweiter (500 Euro) und ein dritter Preis (250 Euro) sowie weitere Anerkennungspreise vergeben werden.
Die Arbeiten sind bis spätestens Freitag, 28. Februar 2014, per E-Mail an r.eickenrodt(at)apothekerkammer-nds.de mit dem Betreff »Dr. Hellmuth-Häussermann-Preisaufgabe 2014« an den Stiftungsvorstand, zu Händen Götz Schütte, zu senden. Eine kurze Darstellung des beruflichen Werdegangs des Bearbeiters ist beizufügen.
Das Kuratorium bestimmt die Preisträger, seine Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Es kann die Veröffentlichung der mit dem Dr. Hellmuth-Häussermann-Preis ausgezeichneten Arbeiten oder deren Zusammenfassung unter dem Namen des Autors und unter Angabe der Stiftung veranlassen.
An der Bearbeitung der Preisaufgaben können Studenten und Doktoranden der Pharmazie, Pharmazeuten im Praktikum und Apotheker teilnehmen, beziehungsweise Arbeitsgemeinschaften mit bis zu drei Personen aus diesem Kreis. Die Preisaufgaben eignen sich insbesondere für eine pharmazeutische Betätigung des Berufsnachwuchses, die in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber für die Berufspraxis genutzt werden kann. Sie können beispielsweise auch als Projektarbeiten im Rahmen der Weiterbildung bearbeitet werden. Die Arbeiten sollen nicht älter als zwei Jahre sein.
Mit der Preisverleihung soll öffentlich dokumentiert werden, dass der Apotheker einen Beruf mit wissenschaftlichem Anspruch ausübt. Durch die Mitarbeit an den Preisaufgaben wird interessierten Kollegen die Chance geboten, sich neben ihrer täglichen Arbeit auch schöpferisch an der Erarbeitung der Grundlagen unserer beruflichen Tätigkeit zu beteiligen. Das Bild der Apotheke wird ganz wesentlich von der Qualität der Leistungen geprägt, die sie unmittelbar gegenüber dem Patienten erbringt. Patientenorientierte Dienstleistungen müssen in der Zukunft noch stärker als bisher im Mittelpunkt apothekerlichen Handelns stehen. Die Preisaufgaben 2014 befassen sich daher mit dem zentralen Thema »Patientenorientierte pharmazeutische Dienstleistungen«.
Preisaufgabe 1
Medikationsmanagement – Optimierung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)
Mit der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung wurde das Medikationsmanagement als pharmazeutische Tätigkeit definiert. Dabei wird die gesamte Medikation des Patienten, einschließlich der Selbstmedikation, wiederholt analysiert mit dem Ziel, die AMTS und die Therapietreue zu verbessern, indem arzneimittelbezogene Probleme erkannt und gelöst werden. Die Bewertung der Analyse und die Beratung im Rahmen des Medikationsmanagements müssen durch einen Apotheker erfolgen. Es ist ein Leitfaden zu entwickeln, wie bei der Analyse der Medikation vorgegangen und potenzielle oder bereits aufgetretene arzneimittelbezogene Probleme bei Patienten mit Polypharmazie identifiziert und gelöst werden können. Folgende Aspekte könnten dabei – auch als Einzelthema der Arbeit – diskutiert werden:
Preisaufgabe 2
Qualitätssicherung apothekenüblicher Dienstleistungen
Apothekenübliche Dienstleistungen, wie Ernährungsberatung oder Blutuntersuchungen, ergänzen die Arzneimittelversorgung durch die Apotheken in idealer Weise. Der Kunde darf dabei auf qualifizierten Service und pharmazeutische Kompetenz zählen. Der LeiKa – Leistungskatalog der Beratungs- und Serviceangebote in Apotheken (www.abda.de – für Apotheker) beschreibt solche Angebote und verknüpft sie mit Qualitätsanforderungen. Am Beispiel einer im LeiKa beschriebenen Dienstleistung soll ein Leitfaden entwickelt werden, wie diese in der Apotheke angeboten, umgesetzt und der Erfolg bewertet werden kann.
Preisaufgabe 3
Qualitätssicherung bei der Herstellung von Rezepturarzneimittel
Jährlich werden in deutschen Apotheken insgesamt etwa 16 Millionen Rezepturarzneimittel hergestellt. Immer wieder kommt es dabei, zum Beispiel aufgrund von Inkompatibilitäten oder Instabilitäten, zu Problemen. Am Beispiel einer Antibiotika- oder Corticosteroid-haltigen Rezepturformel zur externen Anwendung soll ein Leitfaden erarbeitet werden, wie Rezepturarzneimittel qualitätsgesichert nach den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung hergestellt werden können. Dabei sollen nicht nur die Verfahrensweise an sich dargestellt, sondern auch konkrete Angaben, zum Beispiel über mögliche Inkompatibilitäten mit anderen Rezepturbestandteilen oder eine zu erwartende Instabilität des Wirkstoffes, gemacht werden. Folgende Aspekte könnten dabei diskutiert werden:
Apotheker Götz Schütte,
Apothekerkammer Niedersachsen,
Telefon 0511 39099-24
Dr. Christiane Eckert-Lill,
ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände,
Telefon 030 40004-211