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Pille danach

Bundesrat besteht auf Freigabe

12.11.2013  17:57 Uhr

Von Anna Hohle / Der Bundesrat drängt weiter darauf, die Rezeptpflicht für Notfallkontrazeptiva aufzuheben. In der vergangenen Woche forderten die Länder die Bundesregierung auf, ihr Papier zur Änderung der Arzneimittelverschreibungs­verordnung (AMVV) entsprechend zu überarbeiten.

Die Bundesregierung hatte der Länderkammer ihre Version zur AMVV-Novelle vorgelegt, damit diese die geplanten Änderungen absegnet. Der Bundesrat hatte jedoch einiges am Wortlaut der Verordnung auszusetzen. Letztendlich stimmte er dem Papier zwar zu – jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Regierung es noch einmal überarbeitet.

 

Differenzen gibt es unter anderem bei Fragen der Verschreibungspflicht. So will die Bundesregierung die Migränemittel Sumatriptan und Zolmitriptan aus der Verschreibungspflicht entlassen. Der Bundesrat lehnt diese Änderung jedoch ab. Umgekehrt sieht es beim Thema Pille danach aus: Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel soll es den Ländern zufolge künftig ohne Rezept geben.

Bereits im Juli hatte der Bundesrat die Regierung per Entschließung dazu aufgefordert, die Pille danach aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Federführend waren damals die rot-grün regierten Länder. Nun hat die Länderkammer noch einmal deutlich gemacht, dass sie es ernst meint. Denn ohne ihre Zustimmung kann die Bundesregierung die AMVV-­Änderungen nicht durchsetzen. Sie muss sich nun entscheiden, ob sie die Änderungen der Länder akzeptiert ? oder ganz auf die Novelle verzichtet.

 

Dem Bundesrat zufolge gibt es »keine sachlichen Gründe« dafür, die rezeptfreie Pille danach abzulehnen. Dies hätten sowohl Studien der Weltgesundheitsorganisation als auch Erfahrungen in anderen Ländern ergeben. Staaten wie Großbritannien, Frankreich, Schweden und Dänemark haben die Verschreibungspflicht für Notfallkontrazeptiva bereits vor längerer Zeit abgeschafft. Dennoch sei dort weder die Zahl ungeschützter Sexualkontakte gestiegen, noch gebe es mehr Infektionen mit Geschlechtskrankheiten, so der Bundesrat.

 

Wertvolle Zeit

 

Durch die in Deutschland gültige Rezeptpflicht verstreiche für Frauen wertvolle Zeit, wenn sie eine ungewollte Schwangerschaft verhindern wollen. Insbesondere an Wochenenden müssten Patientinnen lange in Krankenhausambulanzen ausharren, um ein Rezept durch den ärztlichen Notdienst zu erhalten, so die Länder. Die notwendige Beratung der Patientinnen bleibe auch ohne Rezeptpflicht gesichert ? schließlich werde es Notfallkontrazeptiva weiterhin nur in Apotheken geben.

 

Das sieht die Bundesapothekerkammer (BAK) ähnlich. BAK-Präsident Andreas Kiefer begrüßte die Forderung des Bundesrats. Zwar erforderten Notfallkontrazeptiva eine gute Beratung. Diese könnten gerade Apotheker durch ihre Kenntnisse jedoch hervorragend leisten. Der CDU-Politiker Jens Spahn dagegen lehnt die Entlassung aus der Verschreibungspflicht ab. »Die Pille danach ist ein Medikament mit Nebenwirkungen und deshalb ist es richtig, dass der Einnahme eine ärztliche Beratung vorausgeht«, erklärte der Gesundheitsexperte.

 

Im Januar soll nun der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht zur Pille danach tagen. 2003 hatte er sich schon einmal dafür ausgesprochen, Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Angestoßen wurde die Überprüfung diesmal durch das federführende Bundesgesundheitsministerium. Sollte sich der Ausschuss für die Verschreibungsfreiheit aussprechen, rückt die rezeptfreie Pille danach also in greifbare Nähe. /

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