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AM-VSG

Apotheker beziehen Stellung

09.11.2016  10:06 Uhr

Von Ev Tebroke / Abwehr eines Preiskampfs bei Rx-Medikamenten durch ein Versandhandelsverbot, Abschaffung der Importquote, Rechtsgrundlage für pharmazeutische Dienstleistungen: Die ABDA nutzt das laufende Gesetzgebungsverfahrung zum Arzneimittelversorgungstärkungsgesetz, um eine Reihe aus ihrer Sicht wichtige Punkte einzubringen.

In einer Stellungnahme mahnt die ABDA neben einigen Verbesserungen des aktuellen Regierungsentwurfs zahlreiche Ergänzungen an. Denn am 9. November berät der Gesundheitsausschuss des Bundesrats über den Regierungsentwurf zum Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der Gesetz­lichen Krankenversicherung (AM-VSG). Und auch ein mögliches Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel steht auf der Tagesordnung der Länderkammer.

 

Rx-Versandhandelsverbot

 

An erster Stelle steht bei der ABDA die Forderung, hierzulande den Versandhandel für Rx-Medikamente zu verbieten. »Durch die unverzügliche Verankerung eines Versandverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel kann das deutsche Preisbildungssystem dem unionsrechtlichen Maßstab entzogen werden«, betont die Bundesvereinigung, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 19. Oktober die Preisbindung bei Rx-Medikamenten gekippt hatte.

 

Zufrieden zeigen sich die Apotheker mit der geplanten Erhöhung der Vergütungen bei Rezepturen und bei dokumentationspflichtigen Medikamenten. Auch die neuen Regelungen zur Zyto­statikaversorgung stoßen auf großen Zuspruch. Der Gesetzentwurf verbietet die bisherigen Exklusiv-Ausschreibungen von Rezepturen. Stattdessen sollen die Kassen direkt mit Pharmaunternehmen Rabattverträge über Rezeptur­bestandteile schließen. Hier regt die Bundesvereinigung noch an, künftig auch die Apotheker über die Einkaufspreise der Kassen zu informieren. Nur dann seien Verhandlungen auf Augenhöhe möglich, so die ABDA.

 

Um bei Ausschreibungen auch kleineren Herstellern Lieferfähigkeit zu ermöglichen, sollen pharmazeutische Unternehmen bis zur Erfüllung der Rabatt­verträge künftig sechs Monate Zeit bekommen. Die ABDA fordert nun, diese Übergangsfrist auch für die Apotheken ins Gesetz zu schreiben. Gemäß § 129 SGB V sei die Apotheke zum Austausch des verordneten gegen ein rabattiertes Medikament verpflichtet. Diese Verpflichtung beginne mit dem Inkrafttreten des Rabattvertrags. »Es ist aber nicht sachgerecht, der Apotheke für Zeiträume eine Austauschpflicht aufzubürden, für die der pharmazeutische Unternehmer seine Lieferfähigkeit nicht gewährleisten muss«, kritisiert die ABDA. Da es keine Garantie gebe, vom Ausschreibungsgewinner in der Übergangszeit in ausreichender Menge beliefert zu werden, müssten Apotheken in diesen Zeitraum von der Austauschpflicht befreit sein.

 

Leidige Importquote

 

Neben diesen Änderungsvorschlägen zum bestehenden Entwurfstext fordert die ABDA aber auch grundlegende Ergänzungen des Gesetzes, etwa die Abschaffung der Importquote. Die bestehende Regelung, die die Apotheke dazu verpflichtet, mindestens 5 Prozent ihres Umsatzes mit importieren Arzneimitteln zu bestreiten, ist den Apothekern schon lange lästig. Viel Büro­kratie, minimales Einsparungspotenzial und gleichzeitig Einfalltor für Arzneimittelfälschungen, so die Kritik. Die ABDA plädiert daher für eine ersatzlose Streichung des entsprechenden Paragrafen im SGB V.

 

Verbesserungsbedarf sieht die Bundesvereinigung auch bei der Rechtsgrundlage für Verträge über pharmazeutische Dienstleistungen von Apotheken. Dabei geht es um Leistungen für GKV-Versicherte, die über die unmittelbar mit der Arzneimittelabgabe verbundene Beratung hinausgehen, etwa Präventionsleistungen. Hier hatten auf Landesebene Kassen und Apotheker entsprechende den Rahmenvertrag ergänzende Verträge geschlossen. Aufsichtsbehörden der Kassen halten solche Verträge aber nicht für recht­mäßig, sodass die Versicherten diese Angebote nicht in Anspruch nehmen dürfen. Apotheker fordern daher eine rechtliche Klarstellung, dass auch pharmazeutische Dienstleistungen in ergänzenden Verträgen geregelt werden dürfen.

 

Des Weiteren schlägt die ABDA in ihrer Stellungnahme eine Modifikation der Ausschreibungsbedingungen für Rabattverträge vor. Um Lieferengpässen vorzubeugen, sollten mindestens zwei Pharmaunternehmen den Zuschlag erhalten.

 

Was die Arzneimittelversorgung betrifft, so möchte die Bundesvereinigung grundsätzlich auch den Belieferungsanspruch für Krankenhausapotheken ausweiten. Bislang sind Pharmaunternehmen nach § 52b des Arzneimittelgesetzes verpflichtet, eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung des Pharmagroßhandels zu gewährleisten. Deshalb müssen sie die entsprechenden Arzneimittel in aus­reichender Menge vorrätig haben. Die Belieferung der Krankenhausapotheken ist aber nicht verpflichtend geregelt. Die ABDA weist darauf hin, dass 95 Prozent dieser Apotheken ihre Medikamente direkt von den Pharmaunternehmen beziehen, und fordert deshalb, die Krankenhausapotheken in die Regelung des § 52b aufzunehmen.

 

Initiative im Bundesrat

 

Eine Initiative für ein Versandhandelsverbot für Rx-Arzneimittel ist bereits auf dem Weg. Bayerns Gesundheits­ministerin Melanie Huml (CSU) hatte vergangenen Freitag dem Bundesrat einen entsprechenden Antrag zugeleitet. Dieser wurde am Mittwoch im Gesund­heitsausschuss der Länderkammer behandelt. Ihr Ziel sei der Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung in Bayern. Das sei im Interesse aller Patienten, so die Ministerin. »Die bewährte Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort ist aktuell gefährdet. Deshalb ist ein Versandhandelsverbot unumgänglich.« Die Kritik aus der SPD an einem entsprechenden Verbot weist Huml zurück: »Unsere Kritiker haben bisher kein geeignetes Konzept vorgelegt, um die negativen Auswirkungen des EuGH-Urteils auf die deutsche Arzneimittelversorgung abzuwenden.« Sie nähmen kurzsichtig eine Zerschlagung der bewährten Versorgungsstruktur in Kauf, obwohl andere Versorgungsstrukturen weder vorhanden noch erwiesenermaßen besser seien, sagte Huml.

 

Nach der Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundesrats diskutiert einen Tag später der Bundestag in erster Lesung über den Regierungsentwurf zum AM-VSG. Insbesondere angesichts des von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) intendierten Versandhandelsverbots ist eine spannende kontroverse Diskussion zu erwarten. /

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