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DocMorris

Rechtliche Schritte gegen »Wegeprämie«

05.11.2013  17:37 Uhr

Von Ev Tebroke / Der niederländische Versender DocMorris hat das nächste Verfahren am Hals: Die Werbung für einen als »Fahrtkostenerstattung« ausgelobten Barrabatt auf Rx-Medikamente verstößt nach Ansicht der Apothekerkammer (AK) Nordrhein gegen das Arzneimittelpreisrecht. Die Kammer hat daher einen Antrag auf Unterlassung beim Landgericht (LG) Köln gestellt.

 

Die Versandapotheke hatte in einer neuen Werbeaktion Neukunden eine Fahrtkostenerstattung in Höhe von 10 Euro versprochen, wenn sie ihr Rezept per Post an DocMorris schicken. In dem Flyer, der Mitgliederzeitungen von Krankenkassen beilag, deklarierte der Versender diesen Bonus als Aufwandsentschädigung für den Weg des Kunden zum Briefkasten.

Gegen DocMorris sind bereits mehrere Verfahren wegen Verstößen gegen das deutsche Arzneimittelpreisrecht anhängig. Mit dem neuen Antrag auf Unterlassung sind es mittlerweile sechs an der Zahl. DocMorris habe mit der Aktion »nunmehr einen neuen Weg gesucht, die rechtlichen Vorschriften zu umgehen«, argumentiert die Kammer. Anders als bei den bisherigen Umgehungsversuchen gewährte DocMorris diesmal nicht nur eine Prämie, sondern einen Rabatt, der als »Fahrtkostenerstattung« betitelt werde, heißt es in dem Antrag beim LG Köln. Diese werde nicht als Gutschein oder Gutschrift an den Kunden weitergegeben, sondern direkt vom Rechnungsbetrag abgezogen. Damit reduziere sich für den Kunden unmittelbar die von ihm zu erbringende Zahlung, was kennzeichnend für einen Barrabatt sei. Rabatte im Zusammenhang mit der Einlösung von Rezepten sind laut AK Nordrhein aber nach dem Heilmittelwerbegesetz und dem Arzneimittelpreisrecht unzulässig.

 

Sollte DocMorris nicht reagieren, droht nun erneut eine Ordnungsstrafe von bis zu 250 000 Euro. Bereits jetzt ist der Versender aufgrund früherer Verfahren zu Rx-Boni rechtskräftig zur Zahlung von insgesamt 350 000 Euro Strafe verurteilt. Die Zahlungen stehen allerdings noch aus. /

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