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Versicherung gegen Höchstbeträge

27.10.2008  10:43 Uhr

Innovationen

<typohead type="3">Versicherung gegen Höchstbeträge

Von Uta Grossmann, Berlin

 

Professor Dr. Bertram Häussler hat eine Innovationsversicherung vorschlagen. Sie soll absichern, dass gesetzlich Versicherte auch dann nach dem jüngsten Stand der Forschung behandelt werden, wenn Höchstbeträge die Erstattung von Innovationen deckeln.

 

»Die Gesetzliche Krankenversicherung kann vom 1. Januar 2009 an Höchsterstattungspreise festlegen«, sagte Professor Dr. Bertram Häussler beim Innovationskongress seines Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) vorige Woche in Berlin. Ganz so schnell wird es aber wohl nicht gehen.

 

Tatsache ist, dass mit der jüngsten Gesundheitsreform Höchstbeträge eingeführt wurden. Nach Paragraf 31, Absatz 2a des Sozialgesetzbuches (SGB V) werden auch patentgeschützte Arzneimittel, die keiner Festbetragsgruppe zuzuordnen sind, nur noch bis zu einer bestimmten Höhe erstattet.

 

Kosten-Nutzen-Bewertung nötig

 

Allerdings ist die Voraussetzung zur Festlegung eines Höchstbetrags eine Kosten-Nutzen-Bewertung. Sie soll zeigen, ob der Nutzen eines neuen Arzneimittels in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten steht. Eine praxistaugliche Methode für eine solche Bewertung gibt es in Deutschland noch nicht. Sie wird derzeit vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) entwickelt. Vor wenigen Tagen legte das Institut eine überarbeitete Version des Methodenentwurfs vor. Das Instrumentarium wird nach Einschätzung von Fachhleuten frühestens 2010 funktionieren.

 

IGES-Direktor Häussler befürchtet, dass in Zukunft eine Versorgungslücke entsteht, wenn der Hersteller eines innovativen Arzneimittels einen höheren Preis verlangt als den vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen festzulegenden Höchstbetrag. Damit Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) trotzdem nach dem Stand des medizinischen Fortschritts behandelt werden können, sollen sie sich mit einer Innovationsversicherung absichern. Die würde die Finanzierungslücke zwischen Herstellerpreis und GKV-Höchsterstattungspreis schließen, so die Idee. Die Versicherung kann wie ein Sparvertrag ausgestaltet werden und würde etwa 40 Euro monatlich kosten, stellt sich Häussler vor. So könnten Kassenpatienten von neuen Medikamenten profitieren, auch wenn die im Zweifel so teuer sind, dass sie die Differenz zum Höchstbetrag aus eigener Tasche kaum zahlen könnten.

 

Die Krankenkassen reagierten wenig begeistert auf Häusslers Vorschlag. Eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes wies im Gespräch mit der PZ darauf hin, dass das notwendige Instrumentarium zur Festsetzung von Höchstpreisen, die Kosten-Nutzen-Bewertung, noch gar nicht vorhanden sei. Es sei zu früh, um über eine solche Versicherung zu diskutieren.

 

Der Geschäftsführer des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und Leiter des Wissenschaftlichen Instituts der PKV, Christian Weber, äußerte sich beim Kongress ebenfalls skeptisch. Er bezweifelte, dass eine solche Versicherung seriös kalkulierbar sei. Schließlich solle eine Leistung versichert werden, die es noch nicht gibt.

 

Dr. Klaus Jacobs, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der Allgemeinen Ortskrankenkassen, nannte die GKV selbstbewusst eine Innovationsversicherung. »Ob neue Produkte finanziert werden, kann in einer Pflichtversicherung mit solidarischer Finanzierung nur allgemeinverbindlich entschieden werden«, sagte er.

 

Vorteil im Kassenwettbewerb

 

Der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse, Professor Dr. Norbert Klusen, verwies darauf, dass seine Kasse es als einen Wettbewerbsvorteil begreife, ihren Versicherten den Zugang zu medizinischen Innovationen zu ermöglichen. Daraus folgt, dass die TK Innovationen auch in Zukunft möglichst als reguläre Leistung anbieten möchte und daher gegen eine Zusatzversicherung ist, wie sie Häussler vorgeschlagen hatte. Klusen sprach sich für eine kassenspezifische Positivliste für Arzneimittel aus, die von der Krankenversicherung erstattet werden.

 

Häussler argumentierte, dass es die Innovationsdynamik dämpfen könne, wenn die Menschen teure, neue Arzneimittel aus eigener Tasche bezahlen müssten. Dagegen würde sich das von ihm vorgeschlagene Versicherungsmodell belebend auf das Angebot an Innovationen auswirken.

 

Grundsätzlich geht er davon aus, dass es einen Markt für eine Innovationsversicherung gibt. Die Bereitschaft unter den Deutschen, sich gegen Risiken zu versichern, sei besonders hoch. Das habe das Beispiel des Airbags gezeigt, der bei seiner Markteinführung sozusagen eine »ungeprüfte Scheininnovation« gewesen sei ­und trotzdem gekauft wurde.

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