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Höhere Bemessungsgrenze

21.10.2008  18:18 Uhr

Höhere Bemessungsgrenze

PZ / Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) profitiert im kommenden Jahr nicht nur von dem auf 15,5 Prozent steigenden Beitragssatz. Einen kleinen Zuschlag erhält sie auch über die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Sie steigt 2009 um 900 Euro im Jahr. Danach müssen Beiträge zur GKV bis zu einem Jahresgehalt von 44.100 Euro bezahlt werden, das entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3675 Euro. Derselbe Satz gilt für die Pflegeversicherung. Einmal im Jahr beschließt das Bundeskabinett für das kommende Jahr die sogenannten Rechengrößen in der Sozialversicherung. Dabei orientiert sich die Regierung an der allgemeinen Einkommensentwicklung des Vorjahres. Für das Jahr 2009 wird demnach die Entwicklung aus dem Jahr 2007 berücksichtigt. Der Wert lag bundesweit bei 1,54 Prozent.

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