Pharmazeutische Zeitung online
Tagung

Das Ende der Einzelkämpfer

23.10.2007  10:43 Uhr

Tagung

<typohead type="3">Das Ende der Einzelkämpfer

Von Christian Lahm, Berlin

 

Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) wird die Konzentrationsprozesse im Gesundheitswesen auf allen Versorgungsebenen verschärfen. Das haben Experten während der Berliner Gespräche des Georg-Thieme-Verlags zum Gesundheitswesen vorhergesagt.

 

Behaupten wird sich nur, wer Mindestqualitätsstandards zu ökonomisch unschlagbaren Preisen anbieten kann: und zwar nach kartellvergaberechtlich einwandfreien Ausschreibungen. Diese werden künftig konsequenter denn je zur Pflicht, wie der zurzeit in Regenburg lehrende Gesundheitsrechtler Professor Dr. Thorsten Kingreen unterstreicht.

 

Die heutige Vielfalt der Leistungserbringer dürfte sich nach strengen Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsvorgaben auf eine Mindestzahl zur Aufrechterhaltung des Sicherstellungsauftrages reduzieren. Wenn GKV-Versicherten mehr Wahlfreiheiten zugesagt werden, dann sollen sie zwischen »Tarifen« und »Kundenbetreuung« auswählen können.

 

Kurzum: Es werden sich »Versorgungsangebote mit synergetisch arbeitenden Einheiten und besserem Service durchsetzen«, formuliert Deutsche-BKK-Vorstandschef Ralf Sjuts, der einst bei den friesischen Ortskrankenkassen lernte. »Einzelpraxen werden an Bedeutung verlieren, Einzelkämpfer nicht mehr benötigt«, sagte er.

 

Schwer werden es auch kommunale und gemeinnützige Krankenhausträger haben. Anders als die privaten, die ihre betriebswirtschaftlichen Ziele ohne politische Widersacher durchsetzen können, müssen die Kommunalen sich gegenüber politischen und kirchlichen Instanzen rechtfertigen. Der Präsident der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB), Dr. Jörg-A. Rüggeberg, hält zwar die Freigabe des einzelvertraglichen Wettbewerbs nach Paragraf 73 Sozialgesetzbuch V für den einzigen Punkt, an dem das GKV-WSG »diesen Namen verdient«. Das grundsätzliche Problem sei aber auch mit Einzelverträgen nicht gelöst. Obendrein bergen diese laut Aussage von Medizinrechtsanwalt Dr. Peter Wigge das nicht abzusichernde Risiko, als Arzt gar keine Zulassung zum Einzelvertrag zu bekommen.

 

Patient ohne Einfluss

 

Rüggeberg: »Nach wie bleibt es bei einem Vertragsverhältnis zwischen Arzt und Kassen, entweder im Kollektivsystem über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder bei Einzelverträgen direkt.« Wobei ein Einzelvertragssystem auch noch drohe, das Selbstbestimmungs-»Recht der Versicherten auf freie Arztwahl« einzuschränken, warnt Wigge. Und, so ergänzt Kingreen: »Die Rechtsaufsicht sichert gerade bei Einzelverträgen keinen ausreichenden Staatseinfluss und soll dies der Konzeption zufolge auch nicht.«

 

Derweil, so beklagt Rüggeberg, habe der eigentliche Kunde, der Patient, nach wie vor auch mit den vermehrt angestrebten Einzelverträgen »keinerlei Einfluss auf Angebot und Nachfrage und damit auch keine Steuerungsoptionen im System«. Die Frage nach wettbewerblichen Chancen und Risiken würde sich erst dann »völlig neu« stellen, wenn es Ärzten erlaubt wäre, ihre Leistungen durchweg direkt zu »vermarkten«und im Wettbewerb darzustellen. Kassenärztliche Vereinigungen wären dann, mit Ausnahme ihres Abrechnungsservices, den sie als neue Primärdienstleistung anbieten könnten, obsolet. Das System der gemeinsamen Selbstverwaltung wäre verlassen, so Wigge. Auch der alte, von Aushandlungsmechanismen geprägte, monopolartige Korporatismus organisierter Interessen im Gesundheitswesen wäre tot. Aber, so prophezeit der Gesundheitsrechtler Kingreen, auch beim Einzelvertragssystem sei zu erwarten, dass sich wieder korporatistische Strukturen zur geschützten Interessenvertretung herausbilden werden.

 

Kingreen warnt, dass die politisch gewollte unternehmerische GKV-WSG-Öffnung für Elemente der Privatversicherung ernster denn je die rechtliche Legitimation der GKV als Sozialversicherung samt Privileg der Steuerfreiheit in Frage stelle.

 

Am Ende einer solchen Entwicklung drohe nämlich nicht nur der Verlust des kollektiven Vertragsrechts, sondern auch der Erlaubnisverlust einer Monopolversicherung in Form der geltenden Versicherungspflicht. Denn einer zum Unternehmen »mutierten« Kasse könne es europarechtlich nicht vorbehalten sein, Pflichtversicherer für das Krankheitskostenrisiko zu sein. Die monopolistische Versicherungspflicht wäre nicht mehr gestattet. Die Versicherungspflichtgrenze müsste aus europarechtlichen Gründen letztlich auf Null gesetzt werden, so Kingreen. Nur noch eine Pflicht zur Versicherung (der Bürger ist verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen) ließe sich dann rechtfertigen.

 

Und diese könnte nach dem WSG, welch ein vorübergehender strategischer Anreiz, auch in der privaten Krankenversicherung erfüllt werden. Allerdings lehrt die Erfahrung, dass am Ende harten Wettbewerbs allzu oft nur wenige Anbieter übrig bleiben. Das ebnete wieder Monopolen den Weg. Sollten dort am Ende die Preise diktiert werden, bliebe als Ausweg wohl nur eine Regulierungsbehörde.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa