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Pille danach

BAK-Empfehlung überarbeitet

13.10.2015  15:04 Uhr

Von Christina Müller / Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat ihre Handlungsempfehlung zur Beratung in Apotheken bei der Abgabe von Notfallkontrazeptiva überarbeitet. In der aktuellen Fassung steht diese ab sofort zum Download zur Verfügung.

Die Änderungen betreffen vor allem den Anhang 1 der Handlungsempfehlung. Dort stellt die BAK die Arzneistoffe einander gegenüber. Zudem wurde Anhang 2 um weitere Informationsquellen zur Notfallkontrazeption ergänzt.

Im Wirkstoffvergleich findet sich nun ein Hinweis auf weitere Vorsichtsmaßnahmen. Demnach ist die Anwendung von Levonorgestrel und Ulipristal­acetat bei schweren Leberfunktionsstörungen nicht zu empfehlen. Auch von einer wiederholten Einnahme im selben Menstruationszyklus ist abzuraten. Zudem warnt die BAK vor möglichen thromboembolischen Ereignissen unter Levonorgestrel. Frauen, die unter schwerem Asthma leiden und zur Behandlung Glucocorticoide erhalten, sollten Ulipristalacetat der Handlungsempfehlung zufolge nicht anwenden. Das Einsetzen einer Kupferspirale zur Notfallverhütung als alternative Option wird nun an mehreren Stellen hervorgehoben.

 

Mit Blick auf eine eventuell verminderte Wirksamkeit der Präparate bei Frauen mit einem erhöhten Body Mass Index (BMI) verweist die BAK auf eine entsprechende Bewertung durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA). Diese komme zu dem Schluss, dass sowohl Levonorgestrel als auch Ulipristal­acetat »unabhängig vom Gewicht oder BMI zur Notfallverhütung angewendet werden können«. Es gebe »begrenzte, aber nicht beweiskräftige Daten« hinsichtlich einer verminderten Wirksamkeit bei Frauen mit erhöhtem Körper­gewicht. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis bewertet die EMA laut BAK weiterhin als günstig. Eine Einschränkung der Anwendung aufgrund des BMI sei daher nicht gerechtfertigt. /

Die aktuelle Fassung der Handlungsempfehlung samt Anhänge sowie weitere Informationen zur Pille danach finden Sie hier.

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