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Generika

Verband fordert freien Wettbewerb

18.10.2011  16:14 Uhr

Von Uta Grossmann, Berlin / Der Branchenverband Pro Generika fordert, Wettbewerbshemmnisse im patentfreien Arzneimittelmarkt aus dem Weg zu räumen. Insbesondere Rabattverträge von Erstanbietern nach Patentablauf sollen abgeschafft werden.

Pro Generika sieht Handlungsbedarf, nicht zuletzt, weil von 2011 bis 2013 Arzneimittel mit einem Umsatz von circa drei Milliarden Euro patentfrei werden. Verbandsgeschäftsführer Bork Bretthauer fordert eine »politische Lösung«, um Wettbewerbshindernisse aus dem Weg zu räumen. Rabattverträge von patentgeschützten Originalen dürften nur bis Patentablauf gelten. Dass es Wettbewerbshemmnisse gibt, belegt eine Studie des Berliner IGES-Instituts, die Pro Generika in Berlin vorstellte.

 

Demnach fördern Rabattverträge nicht die Intensität des Wettbewerbs, sondern im Gegenteil die Marktkonzentration im Generikamarkt. Das schadet nicht nur den Generikaherstellern, sondern auch den Krankenkassen. Bei funktionierendem Wettbewerb hätte die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach Angaben der Studie bei zehn der untersuchten Wirkstoffe innerhalb von 24 Monaten Einsparungen von bis zu 655 Millionen Euro realisieren können.

 

Nach Patentablauf zwei Jahre ohne Rabattverträge

 

Der Verband tritt für eine zweijährige vertragsfreie Wettbewerbsphase nach Patentablauf ein, damit sich der Generikawettbewerb voll entfalten kann. Ziel dieses Wettbewerbs ist es, dauerhaft Patienten zu geringeren Kosten zu behandeln, um die Ausgaben der Krankenkassen zu begrenzen. Allerdings, das hat auch die EU-Kommission 2009 in einer Untersuchung festgehalten, kann er nur funktionieren, wenn es keine unnötigen Verzögerungen des Markteintritts und der Verbreitung von Generika gibt und der Preiswettbewerb zwischen den Generikaherstellern nicht gestört wird. Beides ist nach Aussage der IGES-Studie in Deutschland nicht der Fall.

Dr. Martin Albrecht, Studienautor und Geschäftsführer Gesundheitspolitik beim IGES-Institut, nannte mehrere Gründe, warum sich der Wettbewerb nicht frei entfalten kann. Originalhersteller können durch eigene Rabattverträge mit Krankenkassen noch vor Patentablauf oder durch die Etablierung von Eigengenerika den Markteintritt für Generika unattraktiv machen. Patentstreitigkeiten können die Generikahersteller verunsichern, fachliche Kontroversen über die Gleichwertigkeit von Generika halten manche Ärzte von der Verordnung ab. Wenn Erstanbieter kurz vor Patentablauf Zulassungserweiterungen beantragen oder die Produkte bei Galeniken oder Packungsgrößen anpassen, weiten sie damit ihre Marktexkklusivität de facto zeitlich aus. Nicht immer sind solche Produktanpassungen medizinisch sinnvoll. »Es besteht das Risiko, dass anfängliche Einsparungen durch Rabattverträge mit Originalherstellern im Zeitverlauf zu Verlusten werden, vor allem wenn diese Verträge längerfristig Markteintritte von Generikaanbietern verhindern und den Preiswettbewerb schwächen«, sagte Albrecht.

 

Die jüngsten Ausschreibungen der AOK deuten nach der Studie darauf hin, dass Rabattverträge das Risiko von Marktkonzentrationen erhöhen und Wettbewerb behindern können. 2010 hatten die zehn umsatzstärksten Generikaanbieter mit Rabattvertrag einen Anteil von 75 Prozent am Gesamtumsatz des Marktes generikafähiger Wirkstoffe.

 

Für Wolfgang Späth, Vorstandsvorsitzender von Pro Generika, belegt die Studie: Die Behauptung, erst Rabattverträge sorgten für Wettbewerb, »ist Unsinn«. /

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