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Blutzuckerteststreifen

Kartellamt für mehr Wettbewerb

08.10.2014  10:22 Uhr

Von Anna Hohle / Das Bundeskartellamt (BKartA) hat dem Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) eine Vertragsklausel verboten, die den Kauf von Blutzuckerteststreifen regelt. Sie schränke den Wettbewerb ein, so die Behörde. Der Verband sieht das anders.

Apotheker dürfen mit Krankenkassen keine schriftlichen Abmachungen treffen, die bestimmte Anbieter beim Erwerb von Blutzuckerteststreifen bevorzugen oder benachteiligen. Das hat das BKartA in der vergangenen Woche klargestellt. Man habe eine Formulierung in einem Arzneimittelliefervertrag zwischen dem AVWL und verschiedenen Krankenkassen für wettbewerbswidrig befunden, teilte die Behörde mit.

 

Bei der kritisierten Klausel handelt es sich um ein sogenanntes Steuerungs- und Beeinflussungsverbot. Die Krankenkassen hatten sich den Apothekern gegenüber schriftlich dazu verpflichtet, Ärzte und Versicherte nicht dazu anzuhalten, Blutzuckerteststreifen bei bestimmten Anbietern wie Sanitätshäusern oder Direktversendern zu kaufen.

 

Durch die Klausel sei diesen Anbietern der Wettbewerb erschwert worden, so das BKartA. Es gebe bei Blutzuckerteststreifen jedoch »keine Rechtfertigung für eine Exklusivität der Apotheken«, sagte BKartA-Präsident Andreas Mundt. Der AVWL musste sich durch das Eingreifen der Behörde nun dazu verpflichten, auf seine Rechte aus der Klausel zu verzichten. Dies fördere den Wettbewerb, wovon Krankenkassen und Versicherte profitierten, so Mundt. Auch andere Kassen sollten nun prüfen, ob sie ähnliche Klauseln in Verträgen vereinbart haben.

 

Beim AVWL zeigte man sich verwundert über das Verbot durch das Kartellamt. Es sei niemals Ziel der Klausel gewesen, andere Wettbewerber auszuschließen, sagte AVWL-Geschäftsführer Sebastian Schwintek. Stattdessen habe man verhindern wollen, selbst vom Wettbewerb ausgeschlossen zu werden, wenn etwa Kassen ihre Versicherten oder Ärzte auffordern, Blutzuckerteststreifen nur bei einem bestimmten Anbieter zu beziehen. Genau dies habe man mit der Klausel abwenden wollen. »Von einem Exklusivitätsanspruch der Apotheken zu sprechen, ist daher falsch«, so Schwintek.

 

Modifizierte Regelung

 

Man werde nun mit den Kassen über eine Modifikation der Regelung verhandeln, um einen fairen Interessenausgleich zu erreichen. Laut BKartA werden in Deutschland jedes Jahr 600 Millionen Euro mit Blutzuckerteststreifen verdient. /

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