Pharmazeutische Zeitung online
EU-Parlament

E-Liquids sind keine Arzneimittel

08.10.2013  18:57 Uhr

Von Anna Hohle / Nicotinhaltige Liquids für E-Zigaretten gelten in den EU-Staaten auch weiterhin nicht als Arzneimittel. Das hat das Europäische Parlament am Dienstag bei seiner Abstimmung über die neue Tabakrichtlinie beschlossen.

Das Parlament entschied damit gegen den Vorschlag der EU-Kommission, die gefordert hatte, die Flüssigkeiten sollten immer dann als Arzneimittel klassifiziert werden, wenn sie mehr als 2 mg Nicotin enthalten oder eine Nicotinkonzentration von mehr als 4 mg/ml aufweisen.

Heilende Eigenschaften

 

Laut EU-Beschluss sollen E-Liquids in Zukunft jedoch nur dann als Arzneimittel gelten, wenn sie ausdrücklich mit heilenden oder präventiven Eigenschaften werben. Tun sie das nicht, dürfen sie allerdings nicht mehr als 30 mg/ml Nicotin enthalten und unterliegen denselben strengen Regeln wie Tabakprodukte, entschieden die EU-Parlamentarier. Sie dürfen also weder uneingeschränkt beworben noch an Menschen unter 18 Jahren verkauft werden. Auch müssen sie Gesundheitswarnungen tragen.

 

Für herkömmliche Zigaretten beschloss das EU-Parlament noch strengere Auflagen. So sollen auf Zigarettenpackungen in der EU künftig Warnhinweise und Schockbilder gedruckt werden, die mindestens 65 Prozent der Packungsgröße bedecken und gefährliche Folgen des Rauchens aufzeigen. Auch müssen Zigarettenhersteller in Zukunft eine Erlaubnis der EU-Kommission einholen, wenn sie ihren Zigaretten Zusatzstoffe beimengen wollen. Menthol- oder Fruchtaromen sind künftig ganz verboten. Mit den neuen Regelungen wolle man Tabakhersteller daran hindern, mit ihren Produkten gezielt junge Menschen zu ködern, erklärte die zuständige EU-Berichterstatterin Linda McAvan. »Es ist bekannt, dass eher Kinder und nicht Erwachsene mit dem Rauchen anfangen«, so McAvan.

 

Nach dem Beschluss des EU-Parlaments werden die nächsten Schritte nun erneut mit EU-Ministerrat und -Kommission abgestimmt. Gesundheitskommissar Tonio Borg zeigte sich zuversichtlich, dass die überarbeitete Tabakrichtlinie noch vor der Europawahl im Mai verabschiedet werden kann. Anschließend haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, die Beschlüsse in ihre jeweiligen Landesgesetze einzuarbeiten. /

  • Zur Übersicht Politik & Wirtschaft...

 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa