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ABDA-KBV-Modell

Koalition beschließt Änderungsantrag

11.10.2011  18:17 Uhr

Von Daniel Rücker / Union und FDP haben ihre Ankündigung wahrgemacht und einen Änderungsantrag zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz formuliert. Darin wird die Erprobung des Zukunftskonzepts von ABDA und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) fixiert.

In dem Änderungsantrag zum Strukturgesetz ist festgelegt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit den Landesapothekerverbänden und den Landesverbänden der Krankenkassen ein Modellprojekt zur Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung nach Para­­graf 63 Sozialgesetzbuch V konzipieren. Es soll in einem KV-Bezirk stattfinden und auf ein bis drei Jahre angelegt werden. An möglichen Überschüssen werden die teilnehmenden Apotheker und Ärzte beteiligt, wobei mögliche Mehrausgaben der Krankenkassen ausgeglichen werden müssen. Ihnen wird Kostenneutralität garantiert.

 

Drei Aufgaben

 

Laut Änderungsantrag kommen auf Ärzte und Apotheker vor allem drei Aufgaben zu: Sie erarbeiten einen Medikationskatalog, erbringen und dokumentieren die im Projekt anfallenden Leistungen und planen, wie Überschüsse aus dem Versorgungskonzept ermittelt und an die Leistungserbringer weitergeleitet werden können. Schließlich sollen sie das Modellprojekt auch noch auswerten. Die beteiligten Landesorganisationen dürfen sich bei ihrer Arbeit von den Bundesorganisationen beraten lassen.

Wenn sich Ärzte, Apotheker und Krankenkassen nicht auf eine Modellregion mit entsprechendem Modellprojekt einigen können, dann soll ein Schiedsamt entscheiden. Ärzte, Apotheker und Krankenkassen bekommen hier jeweils gleich viele Sitze. Deshalb können die Heilberufler die Krankenkassen mit einer Zweidrittelmehrheit überstimmen.

 

Laut Änderungsantrag können Ärzte und Apotheker auch ein Medikationsmanagement für chronisch Kranke testen, die mindestens fünf Medikamente regelmäßig einnehmen. Bei den Verordnungen sollen sich die Ärzte an einen Medikationskatalog halten, von dem sie allerdings in begründeten Fällen abweichen dürfen.

 

Rabattverträge weiter gültig

 

Um die Angst der Krankenkassen vor dem Ende der Rabattverträge zu mildern, steht in dem Änderungsantrag ausdrücklich, dass die Verpflichtung der Apotheker zur Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel auch in dem Modellvorhaben gilt. / 

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