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Geschäftsbericht

Politik muss Nägel mit Köpfen machen

11.10.2011  18:59 Uhr

Apothekenabschlag, Rabattverträge, Apothekenbetriebsordnung, Pick-up-Problematik, ABDA-KBV-Konzept: Die Aufgabenliste der ABDA ist lang. Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz gab einen Überblick, was 2010 passiert ist – und was die Apotheker in den kommenden Jahren noch beschäftigen wird.

Zunächst zum Status quo: Die Rabattverträge haben sich so fest etabliert, dass sie sich nicht mehr ersatzlos »in Luft auflösen« werden, sagte Schmitz. Das Garantiepreismodell der Apothekerschaft habe keinen Anklang bei Kassen und Politik gefunden. Jetzt müsse der Aufwand für die Abwicklung der Rabattverträge angemessen honoriert werden. Doch selbst die Absprachen der Vergangenheit stehen nachträglich zur Diskussion. Es könnten noch Jahre vergehen, bis die Apotheker Rechts- und Planungssicherheit haben, in welcher Höhe sie den Krankenkassen Abschläge gewähren müssen. »Zuerst mussten wir die sofortige Umsetzung der Schiedsstellenentscheidung vor den Gerichten durchsetzen«, erklärte Schmitz. »Jetzt kämpfen wir vor den Sozialgerichten um die Anerkennung des Schiedsspruches.« Es scheint eine unendliche Geschichte zu werden.

Genau wie die Novellierung der Apothekenbe­triebsordnung. Noch immer steht ein offizieller Entwurf aus. Die Arzneimittelversorgung müsse der Schwerpunkt der Tätigkeiten bleiben, forderte Schmitz. Die Apotheker denken hier – im Gegensatz zu vielen anderen Marktbeteiligten – langfristig. Sie investieren immer mehr in Qualität, zum Beispiel durch Fort- und Weiterbildung und die Umsetzung von Leitlinien. Auch das ABDA-KBV-Konzept geht in diese Richtung. Der härteste Kampf der nächsten Jahre wird eine gerechte Honorierung all dieser Bemühungen. »Wir bleiben dabei, dass einem Mehr an Leistung auch ein Mehr an Vergütung folgen muss«, sagte Schmitz unter dem Beifall der Delegierten. »Wir müssen deshalb die aufgehende Schere zwischen den steigenden Leistungsanforderungen und der Verschlechterung der Einnahmesituation schließen.«

 

Gleichzeitig gilt es, ungleiche Konkurrenten wie Versandhändler weiter zu bekämpfen. Hier steht ein weiteres Gerichtsverfahren an: Gegen ein Pick-up-Modell der besonderen Art wollen die Mitgliedsorganisationen der ABDA eine gerichtliche Überprüfung erwirken. Dabei geht es um die Inhaber öffentlicher Apotheken in Deutschland, die in ihren Betriebsräumen einen Pick-up-Service mit Medikamenten eines niederländischen Versandhandels betreiben. Für ein generelles Verbot der Pick-up-Stellen habe die ABDA mehrere Vorschläge gemacht. »Wir dürfen nun mit Fug und Recht erwarten, dass die Politik hier Nägel mit Köpfen macht«, sagte Schmitz. Und merkte an: »Wie in kaum einem anderen Fall wird versucht, den Berufsstand bei der Lösung des Pick-up-Problems auseinanderzubringen. Lassen Sie das nicht zu!« /

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