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ABDA-Strategie

»Sind bereit, mehr Druck zu erzeugen«

25.09.2012  18:19 Uhr

Von Ev Tebroke, Berlin / Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der ABDA berieten die Apotheker über das weitere Vorgehen bei der Umsetzung ihrer Honorarforderungen. Im Gespräch mit der PZ ziehen ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf und sein Vize Friedemann Schmidt eine Bilanz zu den bislang erzielten Ergebnissen und erläutern, was als Nächstes ansteht.

PZ: Wie bewerten Sie die vom Bundeskabinett beschlossene Anhebung des Apothekenhonorars?

 

Wolf: Die Anhebung des Fixhonorars um 25 Cent ist nach wie vor völlig unzureichend. Aber wir begrüßen es natürlich, dass nun auch die Vergütung des Notdienstes geändert werden soll.

 

PZ: Welche Bedeutung hat die geplante neue Notdienst-Vergütung?

 

Wolf: Sie stärkt die Apotheken auf dem Land und in den Wohngebieten, denn diese müssen sehr viel häufiger Notdienst leisten als Apotheken in der Stadt. Gleichzeitig haben sie eine sehr viel geringere Kundenfrequenz und müssen daher bislang bei jedem Notdienst viel Geld aus eigener Tasche einbringen. Das macht es oft schwierig, beim Generationswechsel einen Nachfolger zu finden. Diese Maßnahme ist deswegen extrem wichtig.

 

PZ: Was ist der Grund dafür, dass es kurzfristig doch noch mit einer Erhöhung der Notdienstvergütung geklappt hat?

 

Schmidt: Das ist zweifellos das Ergebnis einer abgestimmten und vielseitigen Strategie. Wir haben entschieden, dass die Mitgliedsorganisationen vor Ort darüber entscheiden, welche Protestaktionen sie vornehmen wollen – abgestimmt auf ihre regionalen Bedürfnisse. Unsere Aufgabe ist der Dialog mit der Politik. Beides hat sehr gut funktioniert. Wir sind allen Kollegen dankbar, die sich in den letzten Wochen engagiert haben. Das war sehr wichtig, denn Politik bewegt sich in diesem Land offenbar nur dann, wenn spürbar ist, dass etwas wirklich schmerzt.

 

PZ: Wie geht es nun weiter? Sind weitere Proteste zu erwarten?

Wolf: Vorerst nicht. Jetzt stehen die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem Spitzenverband der Krankenkassen um den Kassenabschlag an. Der Kassenrabatt wurde für die Jahre 2011 und 2012 von 1,75 Euro auf 2,05 Euro hochgesetzt. Apotheker und Krankenkassen müssen den Abschlag nun für 2013 neu verhandeln.

 

Schmidt: Wir müssen davon ausgehen, dass die 8,35 Euro gesetzt sind. Jetzt wollen wir die Ausgestaltung der Nacht- und Notdienstpauschale begleiten. Falls der Prozess hier ins Stocken gerät, sind wir jederzeit bereit, mehr Druck zu erzeugen. Ansonsten konzentrieren wir uns auf das Thema Kassenabschlag.

 

PZ: Welche Bedeutung hat es, wenn die 1,75 Euro Ausgangspunkt der Neuverhandlung des Apothekenabschlags sind?

 

Wolf: Für uns würde das bedeuten: »Zurück auf Los«. Die 1,75 Euro als Ausgangsbasis für die Verhandlungen haben sowohl die Fraktionen der Regierung als auch der Gesundheitsminister bestätigt. Damit hätte die Regierung ihre Zusage eingehalten, dass die Erhöhung auf 2,05 Euro auf zwei Jahre begrenzt ist.

 

PZ: Was wäre die Konsequenz, wenn sich die Kassen mit ihrer höheren Forderung durchsetzen?

Schmidt: Das Beharren der Kassen auf 2,05 Euro als Verhandlungsbasis wäre als eine Kriegserklärung zu verstehen. Inzwischen hat jeder, der gestaltend am AMNOG mitgewirkt hat, klargestellt, dass die Anhebung des Kassenabschlags ein zweijähriges Sonderopfer war. Wer das nicht akzeptieren will, ignoriert den Willen des Gesetzgebers.

 

PZ: Aus der Apothekerschaft gibt es vereinzelt die Forderung, den Kassenabschlag abzuschaffen. Was halten Sie dem entgegen?

 

Wolf: Der Abschlag an die Krankenkassen hat zwei Funktionen: Er soll der Gesetzlichen Krankenversicherung, in der 90 Prozent der Deutschen versichert sind, gegenüber den privaten Kostenträgern eine Sonderstellung einräumen. Darüber hinaus hat der Abschlag eine Skonto-Funktion. Er verpflichtet die Kassen den Apothekern ihr Geld pünktlich nach zehn Tagen zu zahlen. Tun sie das nicht, verfällt der Rabatt. Welche fatalen Folgen es haben könnte, wenn es gegenüber den Kassen kein entsprechendes Druckmittel gäbe, können wir zurzeit bei den Apotheken in den südeuropäischen Ländern sehen. Die griechischen Apotheken bekommen ihr Geld zum Teil erst nach sechs bis zwölf Monaten. Dass unser Abschlag allerdings viel zu hoch ist, dürfte jedem klar sein.

 

PZ: Die Krankenkassen drängen da­rauf, dass die Kostenentwicklung, die bei der Anhebung der Packungspauschale berücksichtigt wurde, nicht noch einmal bei den Abschlagsverhandlungen zum Tragen kommt. Was sagen Sie dazu?

 

Wolf: Zunächst einmal ist die Kostenentwicklung bei der Erhöhung des Packungshonorars nur unzureichend berücksichtigt worden. Wenn die Kassen in diese Rechenmechanik einsteigen, dann geht es deutlich runter mit dem Abschlag.

 

PZ: Wie soll Ihrer Ansicht nach die Notdienstvergütung umgesetzt werden?

 

Wolf: Das System muss funktionieren und darf nicht zu kompliziert werden. Außerdem muss sichergestellt werden, dass sich keine Apotheke selbst zum Notdienst einteilt. Hier ist die Selbstverwaltung gefragt: Die zuständigen Apothekerkammern genehmigen die notdiensthabenden Apotheken, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Nur die Apotheke, die von der Kammer zum Notdienst eingeteilt ist, bekommt diese Pauschale. Wie das dann umgelegt und über welche Töpfe das Geld verteilt verteilt wird, muss noch entschieden werden. Das Bundesministerium wird ein entsprechendes System ausarbeiten und die ABDA will aktiv mitarbeiten.

 

PZ: Würden Sie eine stundenweise Vergütung oder ein Pauschale bevorzugen?

 

Schmidt: Eine Pauschale ist es ja in jedem Fall, denn sie ist unabhängig von der Inanspruchnahme des Notdienstes. Das ist ja gerade das Sensationelle: Hier gibt es eine Vergütung für die Bereitstellung von Leistung, auch dann, wenn sie nicht in Anspruch genommen wird. Das könnte ein interessanter Einstieg in eine grundsätzliche Diskussion sein: Wie vergütet man zukünftig flächendeckende Versorgung so, dass sie erhalten bleibt und nicht durch den Wettbewerb gefährdet wird.

 

PZ: Was soll mit dem Notdienstzuschlag von 2,50 Euro pro Packung geschehen?

 

Wolf: Für die Pauschalierung sollen nach Angaben des BMG 120 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Ich halte es daher für vernünftig, die 2,50 Euro als eine Art Schutzgebühr beizubehalten, auch um kein Ungleichgewicht zu schaffen, zwischen den Versicherten und denen, die sich privat etwas kaufen müssen. /

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