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Plausibilitätsprüfung

Kurze Antworten auf häufige Fragen III

25.09.2012  16:03 Uhr

Von Antje Lein / Die NRF-Rezeptur-Informationstelle erreichen zahlreiche allgemeine Fragen zur Plausibilitätsprüfung und zur Herstellung und Optimierung spezieller Rezepturen. Einige wurden in den letzten Ausgaben bereits kommentiert (siehe unten). Weitere Themen gibt es in diesem Beitrag.

Für einen Zahnarzt soll eine 5-prozentige Wasserstoffperoxid-Lösung hergestellt werden. Muss sie stabilisiert werden, und wenn ja, wie?

 

Die Stabilität der Wasserstoffperoxid-Lösungen ist neben einer Reihe anderer Faktoren auch von der Azidität abhängig. Einfach aus konzentrierter Lösung verdünnte Zubereitungen erfüllen die diesbezüglichen Anforderungen des Arzneibuches in der Regel nicht. Die aus dem NRF bekannte 3-prozentige Lösung (Vorschrift 11.103.) enthält deshalb Phosphorsäure. Entsprechend ist bei abweichender Wasserstoffperoxid-Konzentration zu verfahren. Die Menge an Phosphorsäure bleibt gleich. Dieser Hinweis ist im Abschnitt »Herstellungstechnik und Abfüllung« in der NRF- Monographie zu finden.

 

Ist die Natriumfluorid-Lösung NRF 27.5. verschreibungspflichtig?

 

Der Zuordnung der Rezepturen zur Verschreibungspflicht liegt, wie bei Fertigarzneimitteln auch, die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zugrunde. Deren Anlage 1 führt die verschreibungspflichtigen Stoffe auf und gibt zugleich an, unter welchen Bedingungen einzelne Stoffe von der Verschreibungspflicht ausgenommen sind. Dies kann konzentrations- oder dosisabhängig, im Hinblick auf die Art der Anwendung oder die Packungsgröße der Fall sein. Die Rezepturarzneimittel sind anhand dessen zu bewerten und einzuordnen. Die Natriumfluorid-Lösungen des NRF sind dem Eintrag »Fluoride, lösliche« gemäß verschreibungspflichtig. Diese Information steht auch in Tabelle I.3.-2 in den Allgemeinen Hinweisen I.3.

 

Wie prüfe ich die Plausibilität einer Rezeptur, wenn ein Fertigarzneimittel enthalten ist?

 

Fertigarzneimittel sind meist nicht zur Weiterverarbeitung in Rezepturen vorgesehen. Insofern ist der Hersteller nicht verpflichtet, dazu Auskunft zu erteilen. Die Kompatibilität in halbfesten Rezepturen lässt sich zum Beispiel anhand des Emulsionstyps der Cremes prüfen. Die Art des Emulsionssystems ist meist aus den enthaltenen Emulgatoren abzuleiten. Auch die Darreichungsform sowie die Bezeichnung des Präparates können für die Einordnung hilfreich sein. Es lassen sich daraus Rückschlüsse auf die Mischbarkeit mit offizinellen Grundlagen ziehen. Für die Stabilitätsbewertung können die rezeptierbaren pH-Bereiche der Wirkstoffe in den »Tabellen für die Rezeptur« herangezogen werden. Fertigarzneimittel sind hinsichtlich der chemischen Stabilität optimiert. Der pH-Wert in wasserhaltigen Systemen ist so eingestellt, dass er unter Berücksichtigung ausreichender Verträglichkeit die bestmögliche Stabilität gewährt. So lässt sich auch ohne Kenntnis des genauen pH-Wertes abschätzen, welches Milieu vorliegen dürfte. Fügt man einen weiteren Wirkstoff hinzu, ist zu überlegen, ob dieser die pH-Verhältnisse beeinflussen kann beziehungsweise ob er aufgrund eines stark abweichenden rezeptierbaren pH-Bereichs nicht mit dem Fertigpräparat kombinierbar ist. Wasserfreie Zubereitungen sind meist unproblematisch, weil hier kein pH-Einfluss besteht. Die Anbruchstabilitäten der Fertigarzneimittel lassen unter Umständen Rückschlüsse auf etwaige Qualitätsminderungen oder chemische Instabilitäten im Gebrauchszustand zu. Weitere Tipps zu diesem Thema gibt es im PZ-Expertenrat Spezial zur ApBetrO.

 

Betamethasonvalerat hat einen rezeptierbaren pH-Bereich von 2 bis 5, Gentamicinsulfat 7 bis 8. Die Wirkstoffe sind nicht kombinierbar. Wie soll man vorgehen?

 

Ungeachtet einer differenzierten Bewertung der therapeutischen Sinnhaftigkeit ist die Kombination nicht grundsätzlich abzulehnen, da es entsprechende Fertigarzneimittel gibt. Zum Verständnis ist wichtig, dass die rezeptierbaren pH-Bereiche der beiden Wirkstoffe hier Unterschiedliches aussagen. Beim Betamethasonvalerat geht es um die chemische Stabilität, beim Gentamicinsulfat um die Wirksamkeit. Vorrangig muss eine chemisch stabile Rezeptur hergestellt werden. Das wird erreicht, indem eine Grundlage verwendet wird, die keine besonders pH-aktiven Bestandteile enthält. Das ist zum Beispiel Basiscreme DAC. Durch die schwach saure Reaktion des Gentamicinsulfat erhält man ein pH-Milieu, das vom Betamethasonvalerat toleriert wird. Die Optimierung der kombinierten Rezeptur beinhaltet die Einstellung von pH-Verhältnissen für die verbesserte Wirksamkeit des Antibiotikums. Dazu muss der pH-Wert angehoben, zugleich aber auch das Betamethasonvalerat durch ein basenstabileres Steroid ersetzt werden. Ein solches ist das Betamethasondipropionat, das der gleichen Wirkstärkeklasse angehört. Wie die pH-Anpassung vorgenommen werden kann, zeigen die NRF-Rezepturhinweise »Gentamicin zur Anwendung auf der Haut« (www.dac-nrf.de). Die Modifikation unter Wirkstoffaustausch ist mit dem verordnenden Arzt zu besprechen. /

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