Pharmazeutische Zeitung online
Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit

Der Beitrag der öffentlichen Apotheke

22.09.2008  16:06 Uhr

Aktionsplan

Von Ralf Goebel, Nina Griese und Martin Schulz

 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) ins Leben gerufen, der alle am Medikationsprozess Beteiligten wie Ärzte, Apotheker, Behörden, Patienten und andere zusammenführt. Hierdurch bietet sich der öffentlichen Apotheke die Chance, ihre Kompetenz im Bereich Arzneimittelsicherheit einzubringen und an neuen Entwicklungen aktiv mitzuwirken.

 

Trotz der Erfolge der modernen Arzneimitteltherapie bei der Behandlung von Krankheiten sind mit der Anwendung von Arzneimitteln auch immer Risiken für den Patienten verbunden. Unerwünschte Arzneimittelereignisse (UAE) werden, soweit tatsächlich ein Zusammenhang mit dem Arzneimittel besteht, als unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) bezeichnet. In Großbritannien und den USA sterben mehr Menschen an UAE als im Straßenverkehr. Für Deutschland liegen zur Häufigkeit von UAE keine systematischen Untersuchungen vor. Es gibt diesbezüglich jedoch keine Hinweise auf gravierende Unterschiede innerhalb der hoch entwickelten Industrieländer. Untersuchungen zeigen, dass ein nicht unerheblicher Teil der internistischen Krankenhausaufnahmen durch Falschanwendungen von Arzneimitteln verursacht wird, die oftmals vermeidbar gewesen wären. Neben den unmittelbaren gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen und deren Angehörige führen UAE auch zu erheblichen ökonomischen Belastungen für das Gesundheitssystem. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat in seinen Jahresgutachten 2003 und 2007 daher folgerichtig vorgeschlagen, der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) auch in Deutschland verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen.

 

Vermeidbare UAW entstehen durch Fehler im Umgang mit Arzneimitteln und treten insbesondere dann auf, wenn Arzneimittel nicht bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Das kann geschehen durch falsche Arzneimittelauswahl, die Nichtbeachtung von Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder Lebensmitteln oder falsche Verabreichung beziehungsweise Einnahme, hervorgerufen durch Kommunikationsfehler oder Verwechslungen. Probleme können auf unterschiedlichen Ebenen und an verschiedenen Schnittstellen innerhalb des Gesundheitswesens entstehen: Schon aus der ärztlichen Verordnung können Medikationsfehler resultieren, wie etwa Über- oder Unterdosierungen oder ein trotz vorhandener Indikation fehlendes Arzneimittel. Aber auch bei der Abgabe und Beratung in der Apotheke sind Fehler möglich, wie die Abgabe eines falschen Arzneimittels, ein fehlender oder falscher Einnahmehinweis oder eine nicht erkannte, klinisch relevante Interaktion. Ebenso können auf der Patientenebene zahlreiche Probleme entstehen. Diese können zum Beispiel die richtige Anwendung des Arzneimittels, eine selbstständige Veränderung der empfohlenen oder verordneten Dosierung oder die Compliance betreffen. Die Ursachen für UAE sind damit vielfältig und können im gesamten Medikationsprozess, bei der Verordnung, der Distribution, der Abgabe oder der Applikation, auftreten. Daher bedarf es der gemeinsamen Anstrengung aller am Medikationsprozess Beteiligten wie Ärzte, Apotheker, Behörden, Patienten und andere, um Risiken zu erkennen und zu minimieren.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im November 2007 einen Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland ins Leben gerufen, der alle am Medikationsprozess Beteiligten einbindet und bei deren Erstellung die ABDA ­ Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände mitgewirkt hat. Mit dem Aktionsplan werden auch vor dem Hintergrund internationaler Erfahrungen notwendige Aktivitäten zur Verbesserung der AMTS in Deutschland zusammengefasst. Besondere Schwerpunkte des Aktionsplanes sind:

 

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Etablierung einer besseren Sicherheitskultur für die AMTS in den Fachkreisen unter Einbeziehung der Patientinnen und Patienten

Verbesserung der Informationen über Arzneimittel

Schwerpunktorientierte Entwicklung und Einsatz von Strategien zur Risikovermeidung bei der Anwendung von Arzneimitteln

Förderung der Forschung auf dem Gebiet der AMTS

Organisation eines kontinuierlichen Prozesses zur Umsetzung und Fortschreibung des Aktionsplanes.

 

Da vermeidbare UAE meist nicht aus individuellem Fehlverhalten, sondern aus suboptimalen Abläufen im Medikationsprozess resultieren, ist eine festgelegte Aufgabe des Aktionsplans AMTS, Strukturen und Abläufe der Pharmakotherapie systematisch zu analysieren und zu verbessern. Der Aktionsplan AMTS 2008/2009 umfasst insgesamt 48 Maßnahmen. Bei einigen dieser Maßnahmen werden Apotheker explizit genannt, wie bei Maßnahme 24, auf die nachfolgend näher eingegangen wird. Die weiteren Maßnahmen, bei denen Apotheker eingebunden sind, werden in der PZ zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt.

 

Verwechslungsgefahr minimieren

 

Maßnahme 24 hat zum Ziel, das Risiko bei der Arzneimittelanwendung aufgrund ähnlicher Produktnamen oder ähnlich aussehender Verpackungen zu verringern. Die versehentliche Anwendung eines falschen Arzneimittels durch Verwechselung aufgrund ähnlich klingender Produktnamen oder ähnlich aussehender Verpackung bei unterschiedlichen Inhaltsstoffen, Einzeldosisstärken oder Konzentrationen kann im Einzelfall ein ernstes, sogar potenziell lebensbedrohendes Risiko darstellen. In einem ersten Schritt sollen daher Arzneimittel mit ähnlich klingendem Produktnamen (»sound-alikes«), ähnlich aussehendem Schriftbild (»look-alikes«), zum Beispiel bei der (handschriftlichen) Verordnung, oder ähnlich aussehenden Verpackungen identifiziert werden. Aus dieser Sammlung sollen Vorschläge zur Risikominimierung und Handlungsempfehlungen für die Anwendung dieser Arzneimittel zusammen mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und dem Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) abgeleitet werden. In der Aktionswoche »Arzneimittelbezogene Probleme« wurden bereits Beispiele identifiziert, bei denen Arzneimittel mit ähnlich klingendem Namen oder ähnlich aussehendem Schriftbild verordnet wurden wie Novorapid® (Insulin Aspart) statt Actrapid® (Normalinsulin), Lisino® statt Lisinopril oder Omep® (Omeprazol) statt Omnic® (Tamsulosin). Fallbeispiele zu dieser Problematik sollen jetzt bundesweit systematisch gesammelt werden. Wir bitten Sie daher, uns Beispiele für die Verwechslung aufgrund ähnlich klingendem Produktnamen oder ähnlich aussehendem Schriftbild zu schicken, die Ihnen bekannt sind.

 

Zur Umsetzung und Fortschreibung des Aktionsplans AMTS wurde eine Koordinierungsgruppe bei der AkdÄ eingerichtet. Sie wird die Kommunikation zwischen den Beteiligten herstellen, die Maßnahmen des Aktionsplans überwachen, voranbringen und an die beteiligten Institutionen berichten. In der Koordinierungsgruppe sind das BMG, die AkdÄ, die ABDA, der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) und die Patientenseite vertreten (siehe Links zum Aktionsplan AMTS).

 

Nur eine verstärkte gemeinsame Aufmerksamkeit beim Erkennen und Minimieren vermeidbarer Arzneimittelrisiken kann die Chancen auf einen sinnvollen und sicheren Arzneimitteleinsatz gewährleisten. Die im Aktionsplan 2008/2009 aufgeführten Ziele sollen nicht nur abgearbeitet, sondern auch kontinuierlich weiterentwickelt und künftig fortgeschrieben werden. Die Initiative für neue Themen soll dabei nicht nur von der Koordinierungsgruppe ausgehen, sondern von allen am Medikationsprozess  Beteiligten und damit auch von Apothekern ergriffen werden.

 

Patienten individuell beraten

 

Schon jetzt leisten Apotheken einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit. Dies zeigen die regelmäßigen Meldungen an die Arzneimittelkommission (AMK), die vielfältigen Anfragen an die bundesweiten und regionalen Arzneimittelinformationsstellen zu Risiken und unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Untersuchungen wie die Aktionswoche »Arzneimittelbezogene Probleme«. Auch die Prüfung auf pharmazeutische Bedenken und die Patienteninformation bei der Abgabe von Rabattarzneimitteln stellen einen wichtigen und für den Patienten erlebbaren Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit dar. Der Beitrag der Apotheken zur Arzneimitteltherapiesicherheit kann und muss allerdings noch verstärkt werden. Nur durch ein professionelles Engagement aller Apotheken können wir in diesen »stürmischen« Zeiten belegen, dass wir unsere Rolle als Heilberufler ernst nehmen. Aufgrund der häufigen Kontakte zu den Patienten ist gerade der Apotheker beziehungsweise das gesamte pharmazeutische Personal in der Lage, UAE zu erkennen und zu verhindern. Im Interesse der Arzneimittelsicherheit, aber vor allem im Interesse unserer Patienten sollten wir jeden Patienten individuell und nach seinen Bedürfnissen beraten. Dazu gehören individuelle Hinweise zur sicheren Anwendung der Arzneimittel, die Prüfung auf Interaktionen und Kontraindikationen sowie compliancefördernde Ratschläge. Diese patientenindividuelle Beratung ist sicher der wichtigste Beitrag der Apotheken zur Arzneimittelsicherheit.

Links zum Aktionsplan AMTS

Informationen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)  zum Aktionsplan AMTS: www.akdae.de/21/index.html

Aktionsplan 2008/2009 zur Verbesserung der AMTS in Deutschland: www.akdae.de/21/Aktionsplan-AMTS.pdf

 

Anschrift der Verfasser:

Geschäftsbereich Arzneimittel der ABDA

Jägerstraße 49/50

10117 Berlin

arzneimittel(at)abda.aponet.de

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