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Rezepte aus Online-Praxen

Bayern will Einschränkungen

16.09.2013  16:46 Uhr

Von Stephanie Schersch / Patienten können Rezepte innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich in jedem Mitgliedstaat einlösen. Bayern möchte für Deutschland nun eine Ausnahme erwirken. Dabei geht es um Rezepte aus Online-Praxen wie der Ärzteplattform DrEd.

Bei DrEd bekommt der Arzt den Patienten nicht ein einziges Mal zu Gesicht. Er stellt seine Diagnose lediglich auf Basis einer Online-Beratung via Internet. Der Patient erhält das Rezept anschließend per Post nach Hause oder es wird direkt an eine Versandapotheke übermittelt.

Das Geschäftsmodell der Online-Praxis stößt hierzulande vielen sauer auf. »Es drohen große Risiken, wenn Patienten ohne persönlichen Kontakt zum Arzt ein Arzneimittel verschrieben wird«, sagte CSU-Gesundheitsexperte Johannes Singhammer gegenüber der PZ. Zudem widerspreche dieses Vorgehen deutschem Recht. Tatsächlich verstößt die rein virtuelle Behandlung von Patienten in Deutschland gegen das Berufsrecht der Ärzte. DrEd hat seinen Sitz jedoch in Großbritannien, Ferndiagnosen über das Internet sind dort unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Da die Bürger ihren Arzt innerhalb der EU frei wählen können, sind auch viele Deutsche Patienten bei DrEd.

 

Neue EU-Richtlinie regelt Anerkennung

 

Die in Großbritannien ausgestellten Rezepte können die Kunden dann auch in deutschen Apotheken einlösen. Das regelt eine neue EU-Richtlinie, die alle Länder bis zum 25. Oktober in nationales Recht umsetzen müssen. Demnach müssen Rezepte aus einem Mitgliedstaat der EU in jedem anderen Land anerkannt werden. Singhammer hat »größte Bedenken« gegen diese Vorschrift. Ihm geht es dabei auch um eine ganz grundsätzliche Frage. Bislang liegt die Gestaltung der nationalen Gesundheitssysteme in der EU weitgehend in den Händen der einzelnen Mitgliedstaaten. Mit der neuen Richtlinie versuche Brüssel, diese klare Kompetenzverteilung zu umgehen, so Singhammer. Er befürchtet damit insgesamt eine Aufweichung der Zuständigkeiten in Gesundheitsfragen. »Wenn man die Tür einmal aufmacht, bekommt man sie nicht mehr zu.«

 

Über einen Antrag im Bundesrat will die bayerische Staatsregierung nun dafür sorgen, dass die in Online-Praxen ausgestellten Rezepte in deutschen Apotheken künftig nicht mehr akzeptiert werden. Änderungen in der EU-Richtlinie selbst sind aus Sicht des Bundeslandes zwar nicht mehr möglich – immerhin soll deren Umsetzung bereits kommenden Monat abgeschlossen sein. Bayern setzt dafür aber auf Änderungen im nationalen Arzneimittel- oder Apothekenrecht. Damit würde die europäische Richtlinie praktisch durch die Hintertür umgangen.

 

Auch Bundesgesundheits- und Justizministerium haben sich bereits mit diesem Thema befasst. Einem gemeinsamen Vermerk zufolge müsste die Verordnung von Medikamenten im Arzneimittelgesetz rechtlich an den persönlichen Kontakt von Arzt und Patient gebunden werden, wollte man die Anerkennung von Rezepten aus Online-­Praxen unterbinden. Apotheker müssten zudem verpflichtet werden, die Abgabe eines Präparats zu verweigern, wenn der Verdacht besteht, dass kein persönlicher Kontakt stattgefunden hat – dies wäre bei Online-Praxen wie DrEd grundsätzlich der Fall.

 

Risiko Fehldiagnose

 

Bayern zufolge erlaubt die EU-Richtlinie unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen bei der Rezeptanerkennung. Einschränkungen seien demnach »zum Schutz der menschlichen Gesundheit zulässig«, wie der Freistaat in der Begründung zu seinem Antrag schreibt. Da mit der virtuellen Behandlung das Risiko von Fehldiagnosen steige, sei die Gesundheit der Patienten tatsächlich in Gefahr, argumentiert das Bundesland.

 

Mit dem bayerischen Antrag hat sich Anfang September bereits der Gesundheitsausschuss im Bundesrat befasst. Da die Länder allerdings weiteren Beratungsbedarf sehen, wurde das Thema zunächst auf den 23. Oktober vertagt. Das Plenum könnte dann frühestens am 8. November über den Antrag beraten. /

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