Pharmazeutische Zeitung online
Grenzen der Selbstmedikation

Zur Abgabe gehört die Nachfrage

22.09.2010  07:17 Uhr

Es ist erstaunlich: Die meisten Menschen denken an einen grippalen Infekt, wenn sich Husten meldet, selbst dann, wenn der Husten etliche Wochen anhält. Prinzipiell gilt für die Selbstmedikation, dass die Diagnose Erkältung nach einer Woche infrage zu stellen ist.

Ein Patient, der gezielt ein Medikament verlangt, liegt mit seiner Selbstdiagnose zwar oft gar nicht so falsch. Das sollte aber das pharmazeutische Personal nicht dazu verleiten, nicht mehr nachzuhaken. Um die Eigendiagnose zu hinterfragen und mehr über die Hustencharakteristik zu erfahren, wie es beispielsweise die Leitlinie zur Qualitätssicherung der Bundesapotheker­kammer vorsieht, bieten sich folgende Fragen an:

 

Welche Art von Husten liegt vor? Ist es ein trockener Reizhusten oder ein produktiver Husten mit Schleim und Auswurf?

Ist es ein Rachen- oder Bronchialhusten?

Bei Schleim: Ist dieser dünn- oder dickflüssig, gelblich-grün oder weiß, blutig oder eitrig?

Seit wann besteht der Husten, wie lange dauert üblicherweise eine Hustenepi­sode?

Wann treten die Hustenattacken vorrangig auf? Ständig, nur abends, häufig nachts, nur morgens, nur während der Arbeit?

Sind sie krampfartiger Natur?

Rauchen Sie? Wie viele Zigaretten pro Tag?

Gibt es sonstige Begleitsymptome wie Fieber, Gliederschmerzen, Schnupfen, Schmerzen beim Husten, Ein- oder Ausatmen, Herzbeschwerden, Atemnot, Kurzatmigkeit, Ohrenschmerzen bei Kindern?

Traten die Beschwerden schon früher einmal auf, und wurden sie ärztlich behandelt?

Welche Arzneimittel wurden mit welchem Erfolg bereits ausprobiert?

Kann der Husten aufgrund einer ACE-Hemmer- oder Betablocker-Nebenwirkung aufgetreten sein?

 

Die alleinige Selbstmedikation ist nur vertretbar, wenn die (vermeintliche) Ursache des Hustens bekannt ist. So darf der Apotheker ein Arzneimittel gegen Husten abgeben, wenn er akut auftritt und nicht von Fieber begleitet wird, wenn er mit Schnupfen einhergeht und später in die tieferen Atemwege absteigt und wenn der Auswurf weder eitrig noch blutig ist. Nach zwei bis vier Tagen muss eine Tendenz zur Besserung eingetreten sein. Generell gilt: Vor einem späteren notwendigerweise erfolgten Arztbesuch ist es dem Apotheker unbenommen, vorab eine sinnvolle Therapie einzuleiten.

 

Fehlendes Krankheitsbewusstsein

 

Über die Frage, ab wann Husten als chronisch gilt, sind sich die Lungenfachärzte international nicht einig. Konsens ist, dass ein akuter Husten zwischen drei und vier Wochen dauern darf. Während nach den amerikanischen Leitlinien ein Husten nach sechs Wochen als chronisch einzustufen ist, ist das deutschen Experten gemäß erst nach acht Wochen der Fall. Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation ist eine chronische Bronchitis dann anzunehmen, wenn bei einem Patienten an mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten während zwei Jahren Husten mit oder ohne Auswurf besteht.

In 80 bis 90 Prozent der chroni­schen Bronchitis-Fälle hat der blaue Dunst des Zigaretten­rauchs die Bronchien zerfres­sen. Und unter den Patienten mit chronisch obstruktiver Bron­chitis (COPD) sind etwa 80 Pro­zent Raucher oder ehemalige Raucher. Zahl­reiche Studien zeigen, dass das Fortschreiten der Atemwegsobstruktion mit der täglich konsumierten Ziga­rettenzahl, dem Zeitpunkt des Rauchbeginns und der Tiefe der Inhalation korreliert.

 

Etwa 5 bis 10 Prozent der Bevölkerung haben eine chronische Bronchitis oder eine COPD. Die COPD ist die häufigste chronische Lungenerkrankung überhaupt. In der allgemeinärztlichen Praxis wird sie bei jedem sechsten erwachsenen Nichtraucher und beinahe bei jedem zweiten Raucher festgestellt. Das Wort »Raucherhusten« bagatellisiert die Symptomatik.

Und hier besteht die Relevanz für die Offizin: Nach Angaben der Deutschen Lungenliga haben Betroffene bezüglich ihres Raucherhustens ein nur wenig ausgeprägtes Krankheitsbewusstsein. Sie gehen deshalb eher selten zum Arzt. Dabei sind die Symptome kaum zu überhören: Zwar entwickelt sich der Husten allmählich über einen längeren Zeitraum und wird dadurch für den Betroffenen zum Normalzustand.

 

Doch Husten am Morgen mit und ohne Auswurf sind typische Hinweise. Auch wenn der Betroffene an seinem gewohnten Husten Neues registriert, sollte der Apotheker hellhörig werden. /

   

Ein Arztbesuch ist notwendig bei...

Auftreten von Fieber über 39 °C

gelblich-grünem, eitrigen, blutigen Auswurf

beschleunigter, eventuell auch mühsamer Atmung

Schmerzen beim Atmen oder Husten

Rassel- und Pfeifgeräuschen beim Atmen (»Giemen«)

lang anhaltendem (nach zwei bis drei Wochen) trockenen Reizhusten

in Schwangerschaft und Stillzeit

Säuglingen und Kleinkindern

Raucherhusten (morgendliches Abhusten)

chronischem, oft rezidivierenden Verlauf (länger als drei bis vier Wochen in unveränderter Stärke. Verdacht auf chronische Bronchitis ab fünf Hustenepisoden in den vergangenen zwölf Monaten und wenn der Husten insgesamt mehr als drei Monate pro Jahr in zwei aufeinanderfolgenden Jahren andauerte.)

Verdacht auf obstruktive Lungenerkrankung wie COPD oder Asthma bronchiale (Husten nachts, besonders zwischen 2 und 4 Uhr)

Verdacht auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen, wie ACE-Hemmer und Betablocker-induzierter trockener Reizhusten

stark eingeschränkter Nierenfunktion

 

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