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Beratungsgespräch

Wider die Vorurteile

22.09.2010  07:18 Uhr

Bei Husten viel trinken, Antitussiva können einen Sekretstau provozieren, Hustentropfen enthalten zu viel Alkohol: So manche Vorstellungen halten sich hartnäckig, obwohl sie längst widerlegt sind. Eine gute Möglichkeit, im Beratungsgespräch zu punkten.

Viel trinken bei Husten. Generationen predigten diese Verhaltensmaßnahme. Evidenz-basiert ist diese Empfehlung nicht. Im Gegenteil: Sie gilt sogar als fraglich, wenn der Patient normal hydratisiert ist.

In der Leitlinie Husten der Deutschen Gesellschaft für Pneu­mologie steht, dass »die Erhöhung der Flüssigkeits­zu­fuhr in normalem Hydratationszustand nicht zur Ver­meh­rung des Sekretvolumens führt«, bei Asthma ist sie möglicherweise in allen Altersstufen kontraproduktiv. Bei Patienten mit chronischer Bronchitis veränderte ein Mehr an Flüssigkeit weder die Sputummenge noch die -elasti­zität, haben Untersuchungen gezeigt.

 

Mehr noch: Vor allem bei Kindern mit einem Infekt der unteren Atemwege kann Flüssigkeit über den normalen Bedarf hi­naus negative Auswirkungen haben. Das deckte zumindest ein 2004 publizierter Review-Artikel auf. Da­nach führen akute Infekte der unteren Atemwege bei Er­wachsenen und vor allem bei Kindern zu einer gestei­ger­ten Ausschüttung von antidiuretischem Hormon (Adiuretin, ADH), also dem Hormon, das die Harnkon­zen­trierung in der Niere steigert und damit die renale Flüssigkeitsaus­scheidung vermindert. Eine höhere Flüssigkeitsauf­nahme könnte deshalb in eine gefährliche Hyponatriämie münden.

 

Ohne Frage: Ein Hustentee ist angenehm und nimmt das kratzige Gefühl. Der Flüssigkeitshaushalt des Körpers sollte ausgeglichen sein, der Patient ausreichend hydra­tisiert. Und bei erhöhter Körpertemperatur erfordert dies in der Regel eine höhere Trinkmenge. Aber man muss den Patienten nicht mit einem hohen Trinkpensum plagen – es hat bestenfalls keinen Einfluss auf die Schleimbildung.

 

Kein Sekretstau durch Antitussiva

 

Produktiver Husten gilt als Kontraindikation für Antitus­siva. »Die Gefahr eines Sekretstaus ist unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Beobachtet wurde dies aber bisher im Rahmen der Selbstmedikation nicht«, sagte Professor Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer vom Geschäftsbereich Arzneimittel bei der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, im Gespräch mit der Pharmazeutischen Zeitung. Die Gefahr, dass Antitussiva zur Ansammlung von Schleim in den Luftwegen führen, ist nur bei solchen Krankheiten relevant, bei denen reichlich Sputum produziert wird, also bei Mukoviszidose oder Bronchiektasen. Bei infektbedingtem Husten ist die Schleimproduktion selten so hoch.

 

Und was ist mit der kombinierten Gabe von Antitussiva und Expektoranzien? Laut den Fachinformationen für Ambroxol und Acetylcystein könnte »bei kombinierter Anwendung mit Antitussiva aufgrund des eingeschrenkten Hustenreflexes ein gefährlicher Sekretstau entstehen«. Die gleichzeitige Gabe ist in der Tat kontraproduktiv. »Doch die zeitlich versetzte Gabe der beiden Arzneistoffgruppen ist möglich. So kann bei einem produktiven Husten neben dem Expektorans tagsüber abends vor dem Schlafengehen ein Hustenstiller gegeben werden. Denn auch ein produktiver Husten kann die Nachtruhe erheblich stören«, erklärte Schulz. Übrigens: Die Fachinformationen von pflanzlichen Sekretoly­tika enthalten diesen Hinweis nicht.

 

Weniger Alkohol als Apfelsaft

 

Die Auszugsmittel von Pflanzenextrakten aus Efeu, Thymian und Co. sind oft alkoholischer Natur. Doch beim Thema Alkohol und Medikamente sind viele Eltern übervorsichtig und lehnen wegen des vermeintlich hohen Alkoholgehaltes das Präparat gänzlich ab. Ein Trugschluss. Denn die Alkoholmenge ist viel geringer als gedacht. Ein Beispiel: Geht man von 31 Volumenprozent Alkohol eines Arzneimittels aus, liegt der Alkoholgehalt zumindest bei der einmaligen Gabe unter dem von handelsüblichen Lebensmitteln wie einem Becher Kefir, einem Glas Apfelsaft oder einer Scheibe Roggenbrot.

 

Außerdem nicht zu vergessen: In der Zusammensetzungsliste von so manchem alkoholfreien Präparat (wie Prospan® Hustensaft) ist als Auszugsmittel »Ethanol 30 % (m/m)« genannt. Doch der Alkohol dient nur zur Extraktion der wirksamen Bestandteile und ist in der fertigen Darreichungsform nicht mehr enthalten. /

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