Pharmazeutische Zeitung online
Kosten-Nutzen-Bewertung

Koalition kommt Pharmaherstellern entgegen

14.09.2010  19:08 Uhr

Von Stephanie Schersch / Anders als bislang geplant soll die Regierung künftig die Kriterien festlegen, nach denen neue Arzneimittel bewertet werden. Das haben die Koalitionsfraktionen in einem Änderungsantrag für das Sparpaket festgelegt – und kommen damit einer zentralen Forderung der Pharmaindustrie nach.

Mit ihrem Antrag streben die Fraktionen von Union und FDP Änderungen im Entwurf zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) an. »Das Bundesministerium für Gesundheit regelt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats das Nähere zur Nutzenbewertung«, heißt es in dem Papier, das der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt.

Eigentlich war vorgesehen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Kriterien für die Nutzenanaly­se unabhängig von der Politik be­stimmt. Die Kriterien sind von großer Bedeutung, da der Zusatznut­zen künftig über die Preise entscheidet, den die Hersteller in Verhandlungen mit den Krankenkassen verlangen können.

 

Kritik der Opposition

 

In Berlin hat der Änderungsantrag für großes Aufsehen gesorgt, nicht zu­letzt deshalb, weil Formulierungen aus einem Papier des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller (VFA) nahezu wortgleich in dem Antrag auftauchten. Die Opposition warf der Regierung daraufhin drastische Klientelpolitik vor. »Dieses Vorgehen ist dreist und demokratiefeindlich«, sagte die Linke-Gesundheitsexpertin Kathrin Vogler. Auch Biggi Bender von den Grünen zeigte sich empört: »Statt die Kriterien der Kosten-Nutzen-Bewertung an den Erfordernissen der Patientinnen und Patienten zu orientieren, steht für Union und FDP die Wirtschaftsförderung ganz oben.«

 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wehrte sich gegen den Vorwurf, einige Passagen aus dem VFA-Papier übernommen zu haben. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sei auf der Grundlage des Referentenentwurfes zum AMNOG entstanden, der bereits im Juni vom Kabinett beschlossen worden sei, hieß es beim BMG. Die wörtlichen Übereinstimmungen resultierten daraus, dass auch das VFA-Papier diesen Kabinettsbeschluss zitiere. Ähnlich äußerte sich der Pharmaverband.

 

Tatsächlich werden Kriterien für die Nutzenbewertung, wie sie der Änderungsantrag vorsieht, wortgleich bereits im Referentenentwurf genannt. Hier steht jedoch auch geschrieben, dass der G-BA diese Rahmenbedingungen festlegt. Mit ihrem Antrag, die Regierung solle die Kriterien künftig per Rechtsverordnung vorgeben, folgt die Koalition eindeutig einer zentralen Forderung des VFA.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), bestätigte, mit dem Änderungsantrag wolle man auch ein Signal an die Pharmabranche senden. »Wir wollen, dass der Pharmastandort Deutschland attraktiv bleibt«, sagte er in der »Financial Times Deutschland«. Daher müsse die Politik künftig den Daumen auf dem Verfahren zur Nutzenbewertung haben. Ulrike Flach, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, betonte, mit der ge­plan­ten Änderung wolle die Koalition außerdem ein transpa­rentes Verfahren auf den Weg bringen. »Damit wird sowohl dem Gemeinsamen Bundesausschuss als auch den pharma­zeutischen Unternehmen eine rechtssichere und tragfähige Grundlage für das neu eingeführte Verfahren der schnellen Nutzenbewertung zur Verfügung gestellt«, so Flach.

 

Nach wissenschaftlichen Kriterien

 

Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn wies darauf hin, dass es nur um die Rahmenbedingungen der Nutzenanalyse gehe. »Die Bewertung selbst erfolgt allein nach wissenschaftlichen Kriterien, ohne jeden politischen Einfluss«, so Spahn in der »Frankfurter Rundschau«. Ganz anderer Meinung ist hingegen Jürgen Windeler, neuer Chef beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Das Institut nimmt die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel vor und setzt sich gegen die politische Einflussnahme zur Wehr. Die geltenden Maßstäbe für eine wissenschaftliche Bewertung neuer Medikamente dürften nicht verwässert werden, warnte Windeler in der »Süddeutschen Zeitung«. Es gehe nicht an, dass man den Patienten zumute, »unnütze Pillen zu schlucken, nur um den Interessen der Hersteller entgegenzukommen«. /

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