DAV soll Hersteller korrigieren dürfen |
13.09.2010 21:34 Uhr |
Von Uta Grossmann / Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben sich auf einen Änderungsantrag geeinigt, der den Apothekern zusätzliche Arbeit durch den erhöhten Herstellerrabatt ersparen soll und es ihnen ermöglicht, entstehende Aufwendungen bei den Herstellern geltend zu machen. Konkret geht es um fehlerhafte Angaben von pharmazeutischen Unternehmen für die Apothekensoftware.
Die Apotheken müssen den Herstellerrabatt von neuerdings 16 Prozent, den die Unternehmen den Krankenkassen einräumen müssen, kassieren und weiterleiten. Weil manche Unternehmen versuchen, die Erhöhung des Rabatts um zehn Prozentpunkte zu umgehen, versuchen die Koalitionsfraktionen, dem einen Riegel vorzuschieben.
Demnach sollen der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Fehlerkorrekturen in den Datenbanken die Möglichkeit erhalten, Fehler selbst zu korrigieren, insbesondere bei Änderungen der Packungsgröße und Wirkstoffmenge. Die Verbände sollen überdies von den Herstellern Ersatz der Aufwendungen verlangen können, die ihnen durch erforderliche Fehlerkorrekturen entstehen.
Der Änderungsantrag wird in den nächsten Tagen in den Gesundheitsausschuss eingebracht, sodass er rechtzeitig zur Anhörung der Verbände über den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der Gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) vorliegt. Die Anhörung findet am 29. September in Berlin statt.
Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, sagte der PZ: »Wir haben den Apothekern versprochen, dass wir das regeln. Es darf nicht sein, dass sie unter Streitigkeiten zwischen Pharmaindustrie und Krankenkassen, wer welche Rabatte zahlen soll, leiden müssen.« /