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Zytostatika-Versorgung

Letzte Station Schiedsstelle

06.09.2017  09:51 Uhr

Von Jennifer Evans / Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich erneut nicht auf die Preise und Abgabekonditionen bei Zytostatika-Zubereitungen einigen können. Jetzt muss die Schiedsstelle entscheiden.

Die Frist für eine Einigung zwischen Kassen und Apothekern ist Ende August abgelaufen. Die Verhandlungen zur neuen Anlage 3 zur Hilfstaxe seien gescheitert, bestätigte der DAV vergangene Woche gegenüber der PZ. Nun müssen sich die beiden Parteien erneut vor der Schiedsstelle treffen, um eine Lösung in Sachen Zytostatika-Zubereitungen zu finden. Es bestehe aber beiderseits weiterhin Gesprächsbereitschaft, heißt es.

 

Keine Zustimmung

 

Grund für die ergebnislosen Verhandlungen waren nach Angaben des Verbands der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA) »nicht überbrückbare« Differenzen bei der Gestaltung der Preisregelungen. Der DAV hatte einen Aufschlag gemäß Arzneimittelpreisverordnung in Höhe von 3 Prozent auf Apothekeneinkaufspreis sowie einem Festzuschlag in Höhe von 8,35 Euro gefordert. Dem wollte der GKV-Spitzenverband nicht zustimmen, da es sich um eine »Änderung der Vergütungslogik und Honorierung« handele. Zudem habe der Spitzenverband vor, zunächst das vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Gutachten über die Angemessenheit der Vergütung der Leistungen von Apothekern abwarten.

 

Nach Angaben des VZA hat der GKV-Spitzenverband in der Verhandlung vergangene Woche einen Änderungsentwurf der Anlage 3 Teil 2 der Hilfstaxe präsentiert. Darin geht es um Abschläge auf nicht patentgeschützte Wirkstoffe sowie auf generische Produkte, wie etwa Bendamustin, Carboplatin, Docetaxel, Doxorubicin oder Epirubicin. Laut VZA haben sich die Abschläge gegenüber der derzeitigen Rabatthöhe verdoppelt oder verdreifacht. Bei den Abrechnungspreisen für biologisch hergestellte Wirkstoffe soll eine Rabatthöhe von 20 Prozent auf das günstigste Biosimilar (Infliximab, Rituximab) gelten. Der DAV stellte hingegen eine neue Systematik für die Anlage 3 der Hilfstaxe vor, die eine Parallelität zwischen Hilfstaxe und Rabattverträgen vorsieht. Damit wollen die Apotheker dem VZA zufolge durch Anpassung der aktuellen Abschläge das Einsparpotenzial für die Kassen vergrößern. Außerdem bliebe den Kassen so noch Spielraum, weitere Sparmöglichkeiten über die Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern auszuschöpfen.

 

Wie der VZA mitteilte, hat nunmehr die Schiedsstelle über die Preise für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zu entscheiden. Es sei denn, die Parteien einigen sich noch vor dem Schiedsspruch.

 

Keine Exklusivverträge

 

Mit dem Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz sind die exklusiven Zytostatika-Verträge zwischen Apotheken und Kassen abgeschafft worden. Apotheker, Kassen und Hersteller hatten daraufhin vom Gesetzgeber den Auftrag bekommen, bis Ende Augu­st neue Preise im Rahmen der Hilfstaxe zu vereinbaren. Da diese Frist abgelaufen ist, musste das Schiedsverfahren eingeleitet werden. Die Schiedsstelle besteht aus je gleich vielen Vertretern der Kassen und der Apotheker sowie aus einem unparteiischen Vorsitzenden. Bis eine Vereinbarung oder ein Schiedsspruch erzielt ist, gilt die derzeit gültige Anlage 3 der Hilfstaxe fort. Die Selektivverträge der Kassen mit einzelnen Apotheken sind laut Gesetz nun unwirksam. /

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