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Honorar

»Unsere Position ist unverändert«

02.09.2015  09:28 Uhr

Von Daniel Rücker / Ein Fixhonorar von 8,35 Euro bekommen die Apotheker für die Abgabe eines zulasten der Krankenkasse verordneten Arzneimittels. Eigentlich müsste dieser Betrag angehoben werden. Eine fehlerhafte Berechnungsgrundlage des Wirtschaftsministeriums lässt dies aber nicht zu. Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, fordert deshalb von der Politik eine schnelle Korrektur.

PZ: In den vergangenen Jahren hat sich der DAV für eine Erhöhung des Fixums für die Apotheker starkgemacht. Verfolgen Sie dieses Vorhaben derzeit nicht? Was ist der Grund für diesen Strategiewandel?

 

Becker: Ich sehe keinen Strategiewandel. Unsere Strategie ist und bleibt es, die Vergütung der Apotheken langfristig zu sichern. Deswegen bleibt auch die Anpassung des Fixums eine zentrale Aufgabe. Aber wir müssen doch taktisch klug vorgehen. Wenn wir im Moment von der Politik eine Anpassung des Fixums fordern würden, dann wäre das reiner Aktionismus ohne Ergebnis. Die derzeit geltende, fehlerhafte Berechnungsmethode hat zur Folge, dass eine kurzfristige Erhöhung gar nicht möglich ist.

 

PZ: Ein Teil der Apotheker wundert sich über diese Wandlung. Können Sie das nachvollziehen?

 

Becker: Wenn es eine Wandlung gäbe, dann könnte ich das nachvollziehen. Dem ist aber nicht so. Wir haben unsere Position nicht geändert, nur die taktische Abfolge unserer Schritte. Würde jetzt eine kurzfristige Überprüfung des Fixums nach der bisherigen Rechensystematik vorgenommen werden, dann würde unser Honorar nicht steigen.

Das kann nicht sein und zeigt, wie überholt und leistungsfeindlich die derzeitige Berechnungsmethode ist. Die Methodik muss so geändert werden, dass sie den tatsächlichen Bedarf abbilden kann. Und wir brauchen ein verbrieftes Recht darauf, dass dann tatsächlich auch eine regelmäßige Überprüfung der Vergütung nach der vernünftigen, neuen Methode erfolgt. Darauf müssen wir uns jetzt konzentrieren.

 

PZ: Halten Sie eine Änderung in absehbarer Zeit für realistisch?

 

Becker: Wir sind seit einiger Zeit mit dem Wirtschaftsministerium in Gesprächen. Es muss unter anderem über eine neue Daten- und Berechnungsbasis diskutiert werden. Ich bin auch zuversichtlich, dass wir in den nächsten Wochen in der Sache weiterkommen werden. Aber Erfolgsgarantien gibt es keine. Das erfordert den Einsatz und Zusammenhalt des gesamten Berufsstandes.

 

PZ: Bedeutet dies, dass das Fixum als Basis einer Anpassung nicht aufgegeben, sondern nur bis zu einer Lösung ausgesetzt wird?

 

Becker: Wir geben doch das Fixum nicht auf. Es ist ein tragender Pfeiler der Vergütung von apothekerlichen Leistungen und wird es auch bleiben. Deswegen ist auch seine regelmäßige Anpassung nach einer vernünftigen Methode so wichtig. Es muss uns gelingen, im Wirtschaftsministerium die Notwendigkeit einer Änderung deutlich zu machen.

 

PZ: Versteht man denn im Wirtschaftsministerium das Problem? Die Sache ist jetzt noch komplexer als bei der vergangenen Anpassung.

 

Becker: Das Problembewusstsein ist da, aber es braucht noch Überzeugungsarbeit.

 

PZ: Wie wollen Sie jetzt kurzfristig Honorarforderungen durchsetzen?

 

Becker: Man muss die Vergütung in ihrer Gesamtheit sehen und überall da ansetzen, wo sie nicht bedarfsgerecht ist oder Steuerungsimpulse falsch gesetzt werden. Deswegen fordern wir auch eine Beratungsgebühr für Rezepturen. Schließlich ist ein Rezepturarzneimittel allemal so beratungsaufwendig wie ein Fertigarzneimittel. Deswegen sollten wir bei der Rezeptur für die Beratung und Abgabe genauso 8,35 Euro bekommen wie beim Fertigarzneimittel. Das ist das richtige Signal für eine moderne, patientenzentrierte Pharmazie. Außerdem ist die Vergütung für den Aufwand, den wir mit Betäubungsmitteln haben, nicht kostendeckend. Das wollen wir ändern. Auch beim Nacht- und Notdienst gibt es Nachsteuerungsbedarf.

 

PZ: Wo sehen Sie die besten Chancen?

 

Becker: Bei den Rezepturen und den BtM-Gebühren. Hier sind wir in den Gesprächen schon ziemlich weit.

 

PZ: Langsam drängt die Zeit. Bald startet der Bundestagswahlkampf. Dann wird es keine Anpassung mehr geben. Wie hoffnungsvoll sind Sie?

 

Becker: Im ersten Quartal 2016 sollten wir Ergebnisse haben. Danach wird die Politik die Reformgesetzgebung für die laufende Legislaturperiode erst einmal einstellen. Dann beginnt der Wahlkampf. Aber auch rund um die Bundestagswahl können und werden wir weiter unsere berechtigten Forderungen an die Politik herantragen. Schließlich sollen diese auch präsent sein, wenn der Koalitionsvertrag für die nächste Bundesregierung gezimmert wird. /

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