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Zytostatika in Hessen

Gericht kippt Selektivvertrag

03.09.2014  09:49 Uhr

Von Anna Hohle / Vor dem Sozialgericht Darmstadt hat ein Apotheker erfolgreich gegen Nullretaxierungen bei der Abgabe von Zytostatika geklagt. Den Richtern zufolge dürfen Patienten selbst entscheiden, in welcher Apotheke sie ihre Medikamente bestellen.

Ein Darmstädter Apotheker hat einen wichtigen Rechtsstreit gegen die AOK Hessen gewonnen. Ende 2013 hatte die Krankenkasse die Belieferung ihrer Patienten mit onkologischen Rezepturen ausgeschrieben und per Selektivvertrag an bestimmte Apotheken übertragen. Löste ein Patient sein Rezept bei einer anderen Apotheke ein, blieb dieser Apotheker auf den Kosten sitzen, denn die AOK retaxierte konsequent auf null. Viele Pharmazeuten brachte dies arg in Bedrängnis, da es bei den teuren Zytostatika um teils sechsstellige Beträge ging.

 

Der Darmstädter Apotheker hatte Anfang Juni gegen eine solche Retaxierung geklagt. Nun hat er das Verfahren in erster Instanz gewonnen, wie das Sozialgericht Darmstadt Anfang der Woche bestätigte. Der Hessische Apothekerverband (HAV), der den Apotheker bei seiner Klage unterstützt und das Verfahren verfolgt hatte, zeigte sich erfreut über das Ergebnis. »Mit dieser Entscheidung hat das Gericht das Selbstbestimmungsrecht des Patienten verteidigt und die AOK Hessen klar in ihre Schranken verwiesen«, sagte der HAV-Vorsitzende Peter Homann.

 

Der Richter habe deutlich gemacht, dass jeder Patient selbst entscheiden dürfe, in welcher Apotheke er sein Medikamente bestellt, und dass diese freie Apothekenwahl nicht durch Selektivverträge ausgehebelt werden dürfe, so der HAV. Auch habe er erklärt, der Apotheker habe Anrecht auf Bezahlung der Rezepturen, die Patienten aus freier Wahl bei ihm in Auftrag gegeben haben.

 

Die AOK muss dem Apotheker laut Urteil nun die im Dezember vergangenen Jahres retaxierten Medikamente bezahlen. Allerdings kann die Kasse gegen diese Entscheidung in Berufung gehen oder eine Sprungrevision beantragen. Der HAV strebt ein Musterverfahren in Sachen Selektivverträge an, was die AOK jedoch bislang ablehnt. So werden dem aktuellen Entscheid vermutlich vorerst weitere folgen: Andere hessische Apotheker haben dem HAV zufolge ebenfalls gegen Zytostatika-Retaxierungen geklagt. Allein für das erste Quartal 2014 liegen dem Verband noch Einspruchsverfahren vor, bei denen es insgesamt um mehr als 3 Millionen Euro geht.

 

Auch der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker begrüßte den Gerichtsentscheid und nannte ihn einen »Meilenstein für das Selbstbestimmungsrecht kranker Menschen«. Damit sei der Versuch gescheitert, das Wahlrecht der Patienten auszuhebeln und alle Apotheken mit Ausnahme einiger Ausschreibungsgewinner von der Versorgung auszuschließen. /

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