Pharmazeutische Zeitung online

Ein gutes Urteil

02.09.2014  11:13 Uhr

Es ist kaum zu glauben. Die AOK Hessen hat eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das Darmstädter Sozialgericht gab am vergangenen Freitag der Klage eines Apothekers statt, der in der Ausschreibung von Zytostatika-Zubereitungen einen Verstoß gegen die freie Apothekenwahl sieht. Nach dem SGB V dürfe der Patient frei entscheiden, aus welcher Apotheke er seine Arzneimittel beziehe, so das Gericht. Ein gutes Urteil. Hintergrund ist ein Selektivvertrag über die Versorgung mit Zytostaktika-Zubereitungen, den die AOK Hessen mit einigen Apotheken des Bundeslands geschlossen hatte. Andere Apotheken, die ohne eine Vereinbarung mit der AOK die Patienten versorgten, wurden grundsätzlich auf null retaxiert. Für einzelne Apotheker entstanden so enorme Einnahmeausfälle bis in den sechstelligen Bereich. Allein aus dem ersten Quartal 2014 warten retaxierte Apotheker noch auf mehr als 3 Millionen Euro.

 

Eigentlich ist es wenig verwunderlich, dass ein Gericht das gesetzlich verbriefte Selbstbesimmungsrecht der Patienten höher bewertet als die Einsparungsmöglichkeiten einer Krankenkasse. In der Vergangenheit hatten die Apotheker aber erkennen müssen, dass es fast unmöglich ist, einen Prozess gegen Krankenkassen oder den GKV-Spitzenverband zu gewinnen. Selbst so abstruse Geschäftspraktiken wie die Retaxierung auf null bei kleinsten Formfehlern wurden den Kassen bislang nicht untersagt. Auch Politiker schütteln darüber den Kopf, bewegen sich in dieser Sache allerdings nicht weiter.

 

Nun also ein Urteil, das die Versorgungsqualität über die Kosten stellt und die Apotheke als patientennahe Institution stärkt. Auf der anderen Seite wäre es falsch, das Urteil zu hoch zu bewerten. Das Sozialgericht Darmstadt hat in einem Verfahren für den klagenden Apotheker und gegen die AOK entschieden. Derzeit sind aber bei den Sozialgerichten in Darmstadt, Kassel und Marburg weitere Verfahren anhängig. Angesichts der erheblichen Summe, um die es geht, dürfte die entgültige Ent­scheidung ohnehin erst vom Bundesozialgericht gefällt werden. Bis zur Rechtssicherheit wird es noch einige Zeit dauern.

 

Die endgültige Entscheidung über Selektivverträge wird nicht nur für hessische Apotheker wichtig sein. Sollte die AOK am Ende gewinnen, dann besteht die Gefahr, dass Zytostatika auch in anderen Bundesländern ausgeschrieben werden. Das Darmstädter Urteil ist deshalb trotz aller weiterhin bestehender Risiken ein wichtiger Erfolg für die Apotheker.

Daniel Rücker 

Chefredakteur

 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
THEMEN
ApothekeAOK

Mehr von Avoxa