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BAH will Erstattungsbeträge über Rechenzentren abwickeln

03.09.2013  17:53 Uhr

Von Anna Hohle / Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) hat vorgeschlagen, die Abrechnung der Rabatte für Arzneimittel mit erwiesenem Zusatznutzen (Erstattungsbeträge) künftig über Apothekenrechenzentren laufen zu lassen.

Bislang berechnen die Pharmahersteller den Großhändlern oder Apothekern nur den Erstattungsbetrag und nicht den ursprünglichen Herstellerabgabepreis. In seinen »Politischen Forderungen für die nächste Legislaturperiode« hat der BAH nun angeregt, Großhändler und Apotheker sollten künftig den vollen Preis für die betroffenen Arzneimittel an die Pharmaunternehmen zahlen, erst die Apothekenrechenzentren sollten den Rabatt nach der Abrechnung mit den Krankenkassen von den Herstellern einfordern.

 

Dieses Vorgehen habe sich bereits beim Herstellerabschlag bewährt, argumentiert der BAH. Apotheker und Rechenzentren dürften von dem Vorschlag jedoch nicht begeistert sein, schließlich läge das Inkassorisiko dann nicht mehr beim Hersteller, sondern bei ihnen. Beim BAH ist man sich dieses Kritikpunktes bewusst, man sehe aber verschiedene Möglichkeiten, das Problem zu lösen, hieß es dort. Details wollte der Verband jedoch nicht nennen. Das bisherige Abrechnungsverfahren schaffe zu viele Fehlanreize, etwa wenn Unternehmen bei deutschen Großhändlern die bereits um den Erstattungsbetrag reduzierten Präparate erwerben und teurer ins Ausland verkaufen würden. /

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