Pharmazeutische Zeitung online

Ein erster Schritt

04.09.2012  15:23 Uhr

Zwanzig Monate nach Einführung der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln zieht der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) eine positive Zwischenbilanz des Verfahrens. Nach Einschätzung des neuen GBA-Chefs Josef Hecken ist das Verfahren transparent, rechtssicher und im Ablauf für alle Beteiligten berechenbar (lesen Sie dazu Frühe Nutzenbewertung: Zwischenbilanz überwiegend positiv). Entscheidungen würden nach klaren, evidenzbasierten Kriterien gefällt, und bei der Bestimmung der Vergleichstherapie stehe der patientenrelevante Zusatznutzen im Mittelpunkt. Sinn und Zweck der frühen Nutzenbewertung sei es, echte Innovationen von Scheininnovationen zu trennen und bei echten Innovationen dafür zu sorgen, dass es zu einer fairen Preisbildung kommt.

 

Angesichts der vom G-BA vorgestellten Zwischenbilanz stellt sich die Frage, wie es mit dem Verfahren der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln weitergehen soll. Aus ökonomischer Sicht bleibt zunächst festzuhalten, dass eine Nutzenbewertung von Arzneimitteln ein sinnvolles Instrument ist, nicht zuletzt um sicherzustellen, dass die Kosten für Arzneimittel nicht beliebig steigen und damit zu einer Gefahr für die Solidargemeinschaft werden. Aus klinisch-wissenschaftlicher Sicht ist allerdings auch zu fordern, dass das aktuelle Verfahren und die bisherigen Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln von einer unabhängigen, internationalen Expertengruppe auf den Prüfstand gestellt werden sollten.

 

Neben der Verfahrenssystematik sollten insbesondere die Auswahl der Vergleichstherapie und das Gutachtersystem geprüft werden. Eine solche umfassende Evaluation ist nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten eine Selbstverständlichkeit. Selbstevaluation wie hier geschehen, ist immer nur der erste Schritt eines Evaluationsprozesses, dem eine Überprüfung durch externe Kompetenz folgen muss. Bei der großen Bedeutung dieses neuen Systems ist dies mehr als gerechtfertigt. Und wer, wie Josef Hecken, meint, alles richtig gemacht zu haben, sollte von einer externen Verfahrensüberprüfung nichts zu befürchten haben.

 

Professor Dr. Theo Dingermann

Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz

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