Aus für den Hustenstiller |
04.09.2007 10:50 Uhr |
Aus für den Hustenstiller
Von Brigitte M. Gensthaler und Sven Siebenand
Nach mehr als 45 Jahren kam das Aus: Seit dem 31. August ruht die Zulassung für Clobutinol-haltige Arzneimittel. Dies hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angeordnet. Die Auswertung neuer Daten ergab eine negative Nutzen-Risiko-Bewertung. Für die Selbstmedikation gibt es Alternativen.
Seit dem Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dürfen Apotheken keine Arzneimittel mit Clobutinol mehr abgeben. Das nicht-opioide Antitussivum war bei trockenem Reizhusten indiziert. Dem Nutzen steht ein - zwar seltenes, aber potenziell lebensbedrohliches - kardiales Risiko gegenüber.
Seine Entscheidung begründet das BfArM mit neuen präklinischen und klinischen Untersuchungen. Die präklinischen Daten signalisierten einen QT-verlängernden Effekt des 1961 eingeführten Wirkstoffs. Noch deutlicher verlief eine Studie der Firma Boehringer Ingelheim, dem Zulassungsinhaber des Originalarzneimittels (Silomat®). Bereits bei therapeutischen Dosen und gesunden Probanden verlängerte sich das QTc-Intervall deutlich und nahm dosisabhängig weiter zu. Dabei können lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen, auch vom Typ der Torsade de pointes, entstehen, die zum plötzlichen Herztod führen können (Kasten).
Das Elektrokardiogramm (EKG) zeichnet die Erregungsabläufe am Herzen auf. Die Potenzialänderungen werden mit den Buchstaben P bis U bezeichnet. Die P-Welle spiegelt die Vorhoferregung, die PQ-Dauer die Zeit der Vorhoferregung und der Überleitung auf die Herzkammern, der QRS-Komplex die Erregungsausbreitung im Ventrikelmyokard und die T-Welle die Erregungsrückbildung in den Ventrikeln wider. Die QT-Zeit ist die Spanne vom Beginn der Q- bis zum Ende der T-Zacke und entspricht etwa der Dauer der ventrikulären Systole. Sie wird als absolute QT-Zeit gemessen (Normwert bis 500 ms) und je nach Herzfrequenz rechnerisch korrigiert (QTc). Eine verlängerte QT-Zeit tritt bei angeborenem QT-Syndrom oder auch als Arzneimittelnebenwirkung auf, zum Beispiel von Antiarrhythmika, Makroliden, Fluorchinolonen, Antihistaminika, Antidepressiva und Neuroleptika. Es kann zu Herzrhythmusstörungen mit plötzlichem Herzrasen, Kammerflimmern und Herzstillstand kommen. Viele Patienten mit QT-Syndrom haben jedoch keine Beschwerden und bleiben asymptomatisch.
In der Studie erhielten gesunde Erwachsene unterschiedlich hohe Tagesdosen (240, 480 und 720 mg, geplant waren auch 960 mg). In der Gruppe, die die maximal zugelassene Tagesdosis von 240 mg einnahm, nahm das QTc-Intervall nach acht Tagen um 32 ms im Vergleich zum Ausgangswert zu. Unter 480 mg/d betrug die durchschnittliche Verlängerung 43 ms. Die Studie wurde abgebrochen, als während der Prüfung der 720-mg-Dosierung bei einem Probanden ein Grand-mal-Anfall auftrat. Ein Teilnehmer hatte eine QTc-Verlängerung von 61 ms.
Angesichts dieser Werte sieht das Amt eine »erhebliche Gefahr für den Patienten«. Denn gemäß einer internationalen Richtlinie haben Arzneimittel, die das Intervall um mehr als 20 ms verlängern, bereits ein erheblich erhöhtes arrhythmogenes Potenzial. Menschen mit einem erhöhten Risiko für QT-Verlängerungen, zum Beispiel mit Hypokaliämie, Herzerkrankungen oder angeborenem QT-Syndrom sowie ältere Menschen könnten besonders gefährdet sein. Risiken sehen die Experten auch für Kinder, denn sie bekommen häufig flüssige Arzneiformen, die versehentlich leicht überdosiert werden können.
Verzögert auftretende Nebenwirkungen nach Absetzen von Clobutinol seien nicht zu erwarten, beruhigt das Amt die Verbraucher. Es fordert sie auf, bei Reizhusten den Rat eines Arztes oder Apothekers einzuholen.
Für die Selbstmedikation gibt es Alternativen. Bereits für Kinder ab zwei Jahren sind Zubereitungen mit Pentoxyverin (Beispiel Sedotussin®) oder Dextromethorphan (Beispiel NeoTussan®) zugelassen. Kinder über sieben Jahre mit Reizhusten können auch Benproperin-haltige Präparate einnehmen (Beispiel Tussafug®). Die Rote Liste 2007 führt als Antitussiva zudem einige Phytopharmaka auf, zum Beispiel mit Spitzwegerich, Eibisch, Primelwurzel und Sonnentau.
Verschreibungspflichtig sind Levodropropizin sowie Codein, Dihydrocodein und Noscapin. Der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung unterliegt Hydrocodon.