Pharmazeutische Zeitung online
Werbung für die Apotheke

Sozialabgabe für Künstler beachten

28.08.2012  17:55 Uhr

Von Carmen Brünig / Nimmt ein Unternehmen Leistungen selbstständiger Künstler, Publizisten oder ähnlicher Personen in Anspruch, muss es die sogenannte Künstlersozialabgabe zahlen. Das kann auch Apotheken betreffen.

Die Beispiele dafür sind auf den ersten Blick ganz unscheinbar: Ein Beispiel: Eine Apotheke lässt sich regelmäßig ihre Homepage von einem selbstständigen Designer aktualisieren. Außerdem hat der Designer ein »Corporate Design« entworfen, Visitenkarten entsprechend angepasst und erstellt in regelmäßigen Abständen Broschüren. In diesen Fällen muss der Apotheker immer die Künstlersozialabgabe im Hinterkopf haben. Das gilt auch, wenn eine Apotheke einen Sänger, Zauberer oder Clown engagiert, der auf einer betrieblichen Veranstaltung für Unterhaltung sorgt.

Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Produkte verwerten, sind grundsätzlich zur Künstler­sozialabgabe verpflichtet. Das gilt auch für Unternehmen, die Werbung für sich betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen.

 

Werden zum Beispiel einmal im Jahr entsprechende Werbemaßnahmen durchgeführt, liegt keine gelegentliche Auftragserteilung vor. Das heißt, bereits eine Auftragserteilung pro Jahr wird als regelmäßiges Engagement gewertet. Damit ist die Apotheke grundsätzlich zur Künstlersozialabgabe verpflichtet. Lediglich die einmalige oder seltene Inanspruchnahme von Designleistungen, wie etwa ein einmaliger Entwurf von Visitenkarten und Briefpapier ohne Folgeauftrag, führt nicht zur Abgabepflicht.

 

In der Künstlersozialversicherung gilt die Besonderheit, dass Künstler und Publizisten nur die Hälfte der Beiträge zahlen. Die andere Hälfte stammt neben Steuermitteln aus den Abgaben der Verwerter ihrer Leistungen. Seit 2010 beträgt der Abgabensatz 3,9 Prozent der im Kalenderjahr an Künstler geleisteten Entgelte. Dazu zählen nicht nur das Honorar oder die Gage, sondern auch Nebenkosten, beispielsweise für Material und Anfahrt.

 

Unternehmen, die mit selbstständigen Künstlern oder Publizisten zusammenarbeiten, müssen sich ohne Aufforderung selbst bei der Künstlersozialkasse melden. Nach Eingang der Meldung versendet die Künstlersozialkasse einen Fragebogen, auf dessen Grundlage sie über die Abgabepflicht entscheidet. Der daraufhin ergehende Feststellungsbescheid löst zunächst jedoch noch keine Zahlungspflicht aus.

 

Danach ist der Unternehmer zur Abgabe einer jährlichen Entgeltmeldung bis zum 31. März des Folgejahres verpflichtet, auch wenn keine Entgelte gezahlt werden (Nullmeldung). Auf Grundlage dieser Meldung setzt die Künstlersozialkasse die für das letzte Kalenderjahr zu zahlende Abgabe fest. Dieser Betrag ist dann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides fällig.

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine umfangreiche Broschüre zu diesem Thema herausgebracht. Sie kann dort als Printausgabe angefordert oder als PDF-Dokument auf der Internetsite des Ministeriums heruntergeladen werden. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
THEMEN
Apotheke

Mehr von Avoxa