Pharmazeutische Zeitung online
Fremd- und Mehrbesitzverbot

Regierung will keine Ketten

20.08.2014  09:43 Uhr

Von Anna Hohle / Fremd- und Mehrbesitzverbot, Multimedi­kation, Lieferengpässe: Im Juni hatte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen viele Themen aufgegriffen, die Apotheker betreffen. Nun hat sich die Große Koalition dazu positioniert.

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots abgelehnt. Vorgeschlagen hatte dies der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in einem Bericht aus dem Juni – neben einer langen Liste weiterer Forderungen.

 

»Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Sachverständigenrats nicht«, schreibt nun die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz (CDU) zum Fremd- und Mehrbesitzverbot. Die inhabergeführte Apotheke mit freiberuflich tätigen Apothekern könne die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung bestens gewährleisten, da hier hohe professionelle Standards herrschten. Es bestehe daher »keine Veranlassung, die bewährten Strukturen infrage zu stellen«, heißt es in der Regierungsantwort.

 

Auch die Forderung des Sachverständigenrats nach mehr Preiswettbewerb zwischen den Apotheken lehnt die Regierung genau wie die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ab. Der Rat hatte vorgeschlagen, Apotheker sollten ihre Preise auch für rezeptpflichtige Medikamente innerhalb einer bestimmten Handelsspanne frei kalkulieren dürfen.

 

Keine Preisvergleiche

 

»Der Vorschlag würde eine Abkehr vom Grundsatz eines einheitlichen Apothekenabgabepreises für verschreibungspflichtige Arzneimittel bedeuten«, schreibt Widmann-Mauz. Versicherte müssten dann je nach Apotheke für das gleiche Medikament unterschiedlich viel zuzahlen. »Es soll jedoch gerade ausgeschlossen sein, Patienten in ihrer Not- und Behandlungssituation etwaige Preisvergleiche zuzumuten«, so die Staatssekretärin. Außerdem könne eine solche Regelung zu einem Verdrängungswettbewerb führen und Großhändler in Bedrängnis bringen, wenn ihre Margen nicht grundsätzlich festgeschrieben seien und ihre Vergütung ausschließlich von Einzelverhandlungen mit Apotheken abhinge.

 

Auch beim Thema Multimedikation hatten die Grünen nachgehakt und gefragt, ob ein strukturiertes Medikationsmanagement bei Mehrfachmedikation verpflichtend eingeführt werden sollte. Laut Widmann-Mauz unterstützt die Regierung einen solchen Plan im Rahmen des Aktionsplans AMTS grundsätzlich. Derzeit plane man, das Verfahren in mehreren Modellregionen zu testen. 700 000 Euro soll das Bundesgesundheitsministerium dafür zur Verfügung stellen. Die Frage nach der Honorierung der Apotheker für diese Leistung könne man allerdings erst diskutieren, »nachdem die grundlegenden Voraussetzungen geschaffen wurden«, so Widmann-Mauz. Unter anderem will die Regierung in Paragraf 2 der Arzneimittelverschreibungsverordnung festlegen, dass Ärzte bei der Verschreibung eines Medikaments grundsätzlich die Dosierung angeben müssen.

 

Das Problem der Lieferengpässe scheint die Bundesregierung derzeit nicht für dramatisch zu halten. Diese seien häufig nicht von langer Dauer und in vielen Fällen gebe es Alternativmedikamente, schreibt Widmann-Mauz. Den Ruf des Sachverständigenrats nach einer Liste mit unentbehrlichen Medikamenten unterstützt die Regierung zwar. Die Frage, ob Pharmaunternehmen diese künftig in größerer Zahl bevorraten sollen, werde man jedoch erst mit den Herstellerverbänden diskutieren. Schließlich hielten auch Apotheker und Großhändler Reserven dieser Arzneimittel für ein bis zwei Wochen vor.

 

Offener Diskurs

 

Die Grünen reagierten verhalten auf die Regierungsantwort. Gesundheitsexpertin Kordula Schulz-Asche sagte, in Bezug auf die Honorare und Kooperationen von Apothekern wünsche sie sich anstelle der Forderung, es soll alles so bleiben wie es schon immer war, einen offenen und ehrlichen Diskurs, der die Versorgung der Patienten im Blick habe. Anders als die Bundesregierung halte sie das Fremd- und Mehrbesitzverbot auch nicht für zwingend erforderlich. /

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