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Darmkrebs-Früherkennung

Nutzen laut IQWiG unklar

06.08.2013  13:22 Uhr

Von Verena Arzbach / Ob Früherkennungsuntersuchungen Menschen unter 55 Jahren mit mindestens einem Darmkrebsfall in der Familie nützen, ist unklar. Geeignete Studien dazu lägen nicht vor, stellte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) fest.

Unter-55-Jährige mit mindestens einem an Darmkrebs erkrankten Verwandten ersten Grades haben laut IQWiG ein 1,7- bis 4,1-fach höheres Risiko, ebenfalls zu erkranken, als Gleichaltrige, in deren Verwandtschaft Darmkrebs bislang nicht aufgetreten ist. Ob sich die fami­liären Anamnesen mit Fragebögen oder Interviews erheben und damit die Betroffenen finden lassen, dazu kann das Institut jedoch keine Aussage treffen. Zwar lagen dem IQWiG zwei Studien zu dieser Frage vor, diese enthielten jedoch keine Aussagen zur Gruppe der Unter-55-Jährigen sowie zu Fragebögen im Allgemeinen.

Unbeantwortet bleibt auch die Frage, welchen Nutzen eine Screening-Strategie hat, die Menschen mit fami­liärem Risiko identifiziert und ihnen anschließend eine Früherkennungsuntersuchung ermöglicht. Dazu gibt es laut IQWiG keine aussagekräftigen Studien. Selbst bei Menschen mit gesichertem erhöhtem Darmkrebsrisiko sei unklar, ob sie von Screenings profitieren.

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hatte das IQWiG beauftragt, herauszufin­den, ob Unter-55-Jährige mit an Darmkrebs erkrankten Verwandten ein erhöhtes Risiko haben, selbst zu erkranken, und wie verlässlich sie identifiziert werden können. Bislang haben alle Versicherten ab 50 Jahren einen Anspruch auf einen Test auf okkultes Blut im Stuhl. Bei auffälligem Befund folgt eine Darmspiegelung. Versicherte über 55 Jahre können entweder alle zwei Jahre einen Stuhltest oder eine Koloskopie in Anspruch nehmen.

 

Mit dem neuen Krebsfrüherkennungs- und Krebsregistergesetz wurden die festen Altersgrenzen nun aufgehoben. Der GBA soll daher neue Kriterien festlegen, beispielsweise, ob Ärzte erblich vorbelasteten Personen früher oder häufiger Früherkennungsuntersuchungen anbieten sollten. Das Gesetz ist Teil des Nationalen Krebsplans, in dessen Rahmen unter anderem Qualität und Erfolg von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen auf dem Prüfstand stehen. /

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