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Grippeimpfstoff

Erfolg für Apotheker und AOK

09.08.2011  16:13 Uhr

Von Daniel Rücker / Die AOK Nordost kann ihre Versicherten wie geplant mit Grippeimpfstoffen versorgen. Die Apothekerverbände müssen keine juristischen Konsequenzen aus ihrer Vereinbarung mit der Krankenkasse fürchten.

Die über Monate währenden juristischen Scharmützel könnten jetzt ein Ende haben. Nach dem OLG Düsseldorf sieht auch das Bundeskartellamt keine Anzeichen dafür, dass die AOK Nordost mit den drei Apothekerverbänden Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verbotene Absprachen über die Versorgung der AOK-Versicherten mit Grippeimpfstoff getroffen hat. Die AOK hatte mit den Landesapothekerverbänden für die Impfstoffversorgung Preisvorteile von bis zu 30 Prozent ausgehandelt.

Damit die Apotheker diese Konditionen gewähren konnten, vereinbarte die Tochtergesellschaft des Berliner Apothekervereins (BAV), die Dienstleistungs-Service-Center GmbH (DSC) bereits Ende 2010 mit Impfstoffherstellern Sonderkonditionen. Den Apothekerinnen und Apothekern empfahl sie, bei diesen Herstellern einzukaufen.

 

Das gefiel Novartis Vaccines nicht. Das Marburger Unternehmen hatte zwar ebenfalls mit den Apothekern verhandelt, nach Angaben des BAV aber keine Vereinbarung mit der DSC abgeschlossen. In der Empfehlung der BAV-Tochter sah das Unternehmen einen Verstoß gegen Kartellrecht und ging juristisch dagegen vor.

 

Das Kartellamt sah dies anders und stützte die Position von Apothekern und AOK. Die Vereinbarung hat laut Kartellamt auch deshalb keine kartellrechtliche Bedeutung, weil Grippeimpfstoffe zumeist deutschlandweit, manchmal auch europaweit gehandelt werden. In Deutschland liege der Marktanteil der Apotheken in den drei Bundesländern unter der kartellrechtlich relevanten Spürbarkeitsgrenze von 10 Prozent. Außerdem basiere die Vereinbarung auf dem Arzneimittelliefervertrag nach § 129 SGB V, der Krankenkassen und Apothekerverbände ausdrücklich ermächtige, solche Verträge abzuschließen. Außerdem stelle es die Vereinbarung Apothekern frei, auch mit Impfstoffherstellern über eine Belieferung zu verhandeln, die sich nicht an der vom DSC abgeschlossenen Vereinbarung beteiligen.

 

Basis für Zusammenarbeit

 

Die Apothekerverbände und die AOK Nordost sehen sich durch die Entscheidung des Kartellamtes in ihrem Vorgehen bestärkt und sehen darin eine gute Basis für die künftige Zusammenarbeit. Der BAV-Vorsitzende Dr. Rainer Bienfait zeigte sich zufrieden: »Das ist ein positives Signal für den Grundsatz, auch die Erstattung von Grippeimpfstoff im Rahmen der Arzneiversorgungsverträge zu regeln.« Durch die Vereinbarung mit der AOK Nordost seien erhebliche Einsparungen zugunsten der Versicherten realisiert worden. Zufrieden ist Bienfait auch deshalb, weil das Kartellamt keine Bedenken dagegen hat, wenn Landesapothekerverbände oder deren Tochterunternehmen Apotheker mit günstigen Einkaufsmöglichkeiten unterstützen. Diese Modell könnte damit in Zukunft weiter eingesetzt und ausgebaut werden. /

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