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Impfungen

Neue Empfehlungen der STIKO

31.07.2012  14:57 Uhr

Von Verena Arzbach /­ Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert. Neue Empfehlungen gibt es bei der Meningokokken- und Mumps-Impfung. Erstmals gibt die STIKO auch ausführliche Hinweise zu Nachholimpfungen bei unbekanntem oder unvollständigem Impfstatus.

Im aktuellen Epidemiologischen Bulletin (30/2012) empfiehlt die STIKO tetravalente Konjugatimpfstoffe gegen Meningokokken der Typen A, C, W-135 und Y. Impfen lassen sollten sich nach den neuesten Empfehlungen nun auch Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Meningokokken-Erkrankungen (beispielsweise Katastrophenhelfer oder medizinisches Personal) sowie Reisende in Länder mit hohem Infektionsrisiko (beispielsweise Mekka-Pilger).

Berücksichtigt hat die STIKO auch die Zulassungserweiterung der tetravalenten Impfstoffe: Der im April 2012 zugelassene Impfstoff Nimenrix® von Glaxo Smith Kline kann bereits ab dem Alter von zwölf Monaten angewendet werden, Mencevax® (ebenfalls Glaxo Smith Kline) und Menveo® von Novartis Vaccines ab dem zweiten Geburtstag. Bisher konnten die tetravalenten Impfstoffe erst bei Kindern ab elf Jahren eingesetzt werden. Die STIKO empfiehlt außerdem weiterhin, alle Kinder im zweiten Lebensjahr so früh wie möglich gegen Meningokokken der Serogruppe C zu immunisieren. Eine fehlende Impfung soll bis zum 18. Lebensjahr nachgeholt werden.

 

Neue Indikationsimpfungen

 

Zum ersten Mal hat die Kommission altersabhängige Empfehlungen für Nachholimpfungen bei unvollständigem oder unbekanntem Impfstatus formuliert. Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Polio sollten bei betroffenen Erwachsenen nachgeholt werden. Allerdings gibt es die Pertussis-Vakzine nur in Form eines Kombinationsimpfstoffs mit einem Schutz gegen Tetanus und Diphtherie. Ärzte sollten diesen bei der nächsten anstehenden Tetanus-Auffrischung verwenden. Dies werde bislang bei verletzungs- oder unfallbedingten Tetanusimpfungen noch nicht zur Genüge berücksichtigt, so die STIKO in einer Pressemitteilung. Außerdem erinnerte die STIKO an die Impflücken bei Masern: Nach 1970 geborene Erwachsene mit unklarem Impfstatus beziehungsweise keiner oder nur einer einmaligen Masernimpfung in der Kindheit sollten eine einmalige Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff erhalten, der einen Schutz gegen Masern, Mumps und Röteln enthält.

 

Impflücken schließen!

 

Gegen Mumps geimpft werden sollen generell nach 1970 geborene Erwachsene mit unklarem beziehungsweise nicht vorhandenem Impfstatus oder nur einer Impfung in der Kindheit. Zusätzlich hat die STIKO die Indikation auf bestimmte Berufsgruppen ausgedehnt: Empfohlen wird die Impfung jetzt auch für Menschen, die in Gesundheitsdienstberufen in der unmittelbaren Patientenver­sorgung sowie in Gemeinschaftseinrichtungen oder Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene beschäftigt sind.

 

Grundsätzlich gelte, dass Ärzte nicht dokumentierte Impfungen nachholen sollten. Ein »Überimpfen« sei in der Regel ungefährlich, betonte die Kommission. Zur Verringerung von Injektionen könnten Kombinationsimpfstoffe auch dann verwendet werden, wenn nicht alle enthaltenen Komponenten erforderlich seien. Serologische Titerbestimmungen sollten Ärzte nur in Ausnahmefällen einsetzen, um zu klären, ob eine Nachholimpfung notwendig ist. Die in klinischen Laboratorien verwendeten Testmethoden hätten häufig keine ausreichende Sensitivität und Spezifität, so die Begründung. /

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