Selektiver Vertrieb für Eucerin |
29.07.2008 17:35 Uhr |
<typohead type="3">Selektiver Vertrieb für Eucerin
Von Uta Grossmann
Die Firma Beiersdorf bietet Großhändlern und Apothekern einen Vertrag an, der den Bezug von Eucerin-Produkten künftig an Bedingungen knüpft. So soll sichergestellt werden, dass Eucerin nicht in Discountern verramscht wird. Der Hamburger Apothekerverein hat sich um diese Lösung bemüht. Nicht alle Apotheker begrüßen sie.
Frank Keiner hält nichts von dem Selektivvertrag. Der Apotheker aus Benshausen fühlt sich »genötigt«. Er will sich nicht vertraglich verpflichten, die seiner Meinung nach »rigiden Vorgaben« zur Platzierung der Hautpflegeprodukte, zur Sortimentsgestaltung und Mitarbeiterschulung umzusetzen, um seinen Kunden auch in Zukunft Eucerin anbieten zu können.
Das Fachpersonal des Apothekers soll »regelmäßig und in einem angemessenen Umfang an den Eucerin-Produkt- und Sortimentsschulungen von Beiersdorf« teilnehmen, heißt es im Vertrag. Ein »repräsentativer Teil des Produktsortiments« soll vorrätig sein und ansprechend präsentiert werden. Für Frank Keiners Lichtenau-Apotheke, die sich in ländlicher Lage befindet, sei das »betriebswirtschaftlicher Unsinn«, schimpft der Apotheker. Im Vertrag sind 30 Eucerin-Produkte für trockene Haut, empfindliche Haut und zur Gesichtspflege als »repräsentatives Kernsortiment« aufgelistet. Apotheker Keiner empfindet den Vertrag als »Provokation«.
Vertrag mit Schutzfunktion
Der Vertrag soll die Apotheker jedoch keineswegs knebeln, sondern schützen, sagt Dr. Jörn Graue. Der Vorsitzende des Hamburger Apothekervereins hat sich für den Selektivvertrag stark gemacht - aus einem einfachen Grund. »Entweder wir machen das Geschäft mit Eucerin weiterhin in der Apotheke oder wir überlassen es anderen Vertriebswegen.« In jüngerer Zeit waren Eucerin-Produkte vermehrt auch in Drogeriemärkten aufgetaucht.
Mit dem nun angebotenen Vertrag für Groß- und Einzelhändler will Beiersdorf sicherstellen, dass Eucerin nur von pharmazeutisch qualifiziertem Personal abgegeben wird, um die fachliche Beratung der Verbraucher zu gewährleisten. Das heißt aber nicht, dass Eucerin unbedingt apothekenexklusiv bleibt, sagte Konzernsprecherin Claudia Fasse der PZ. Wenn etwa Kosmetiksalons oder medizinische Einrichtungen die Anforderungen an fachlich geschultes Personal erfüllen, können auch sie den Selektivvertrag abschließen, nicht aber Drogeriediscounter.
Der Vertrag soll vom 1. Januar 2009 an gelten. Derzeit informieren Außendienst-Mitarbeiter des Hamburger Hautpflege-Herstellers Beiersdorf über die Details.
1911 erwarb Beiersdorf die Patentrechte an dem 1900 von Dr. Isaac Lifschütz entdeckten Emulgator Eucerit. Heute ist Eucerin nach Angaben des Herstellers die größte Dermo-Kosmetikmarke in deutschen Apotheken.