Einzeldosen vor Manipulation schützen |
26.07.2011 14:03 Uhr |
Von Holger Reimann / Seit mehr als zehn Jahren sorgen die Apotheken bei den rezepturmäßig hergestellten Methadon- und Levomethadon-Lösungen für hohe Anwendungssicherheit. Neben Einzeldosisabpackung und kindergesicherten Verschluss soll jetzt auch der Schutz vor Manipulation des Arzneimittels treten.
Die Substitutionstherapie der Opiatabhängigkeit ist wegen Gesundheitsrisiken für den Patienten und möglicher Fremdgefährdung eine Herausforderung für den behandelnden Arzt und die beliefernde Apotheke. Das gilt besonders für die »Take-home-Verordnung« gemäß Paragraf 5 Absatz 8 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung. Dabei erhält der Patient die Verfügung über das Betäubungsmittel, das daher von der abgebenden Apotheke in kindergesicherte Einzeldosen verpackt werden muss.
Die Voraussetzungen für die Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme des Substitutionsmittels hat die Bundesärztekammer in den »Richtlinien zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger« festgelegt. Demnach fehlt eine wichtige Voraussetzung für die Take-home-Verordnung, falls Hinweise darauf bestehen, dass der Patient das Substitutionsmittel weitergibt und so andere gefährdet.
Deshalb ist laut Richtlinie mindestens einmal pro Woche ein persönlicher Kontakt des Arztes mit dem Patienten erforderlich. Damit verbunden sind die klinische Untersuchung, die Urinkontrolle und die kontrollierte Einnahme des für diesen Tag bestimmten Substitutionsmittels.
Um sicherzustellen, dass es sich dabei wirklich um das Substitutionsmittel handelt, soll jedes Behältnis in der Apotheke mit einer Originalitätssicherung versehen werden. Für diesen zusätzlichen Schutz der Packung vor Manipulation hat sich die Bundesärztekammer jetzt gegenüber dem NRF ausgesprochen. Der Apothekenbedarfshandel bietet in Kombination mit der Kindersicherung drei Typen solcher Verpackungen bereits an und wird weitere Produkte entwickeln:
Schraubkappen mit Druck-Dreh-Mechanismus und einem Originalitätsring, der zunächst Teil des Verschlusses ist, sich aber ablöst, wenn die Verbindungsstege beim ersten Öffnen brechen, und an der Flaschenmündung verbleibt,
Trinkampullen aus Kunststoff, die von Kindern nicht ohne Weiteres geöffnet werden können und sich nach Abbrechen eines Dorns entleeren, nicht aber wieder verschließen lassen (Besonderheit: Verschließgerät erforderlich),
Originalitätsetiketten, die überlappend auf Behältnis und kindergesicherten Verschluss geklebt werden und nach Art der Feinstaubplakette bei Öffnung erkennbar beschädigt werden.
Aufgabe der Apotheke wird neben der Verwendung solcher Behältnisse die Information sein, woran der Arzt die Originalität erkennt. /