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Anaphylaktische Reaktionen

Notfallrezeptur aus der Apotheke

Datum 27.07.2010  14:46 Uhr

Von Sven Siebenand / Schätzungsweise ein bis zwei Prozent der Bundesbürger sind von anaphylaktischen Reaktionen betroffen. Im Notfall gilt es, schnell zu handeln und ein Erste-Hilfe-Set griffbereit zu haben. Wichtiger Bestandteil darin ist ein Cortison-Präparat. Das kann zum Beispiel ein Prednisolon-Saft sein, den Apotheker nach NRF-Vorschrift herstellen können.

Auslöser einer anaphylaktischen Reaktion können zum Beispiel Insektenstiche oder Nahrungsmittel wie Hühnereiweiß oder Nüsse sein. Auch Medikamente kommen als Auslöser infrage. Zu den Symptomen zählen beispielsweise Juckreiz, Schwellungen, plötzlich auftretende Quaddeln auf der Haut, Atemprobleme, Erbrechen oder Schock.

Charakteristisch ist, dass die Symptome nach Kontakt mit dem Auslöser sehr schnell auftreten. Dann ist schnelles Handeln gefragt. Bei Luftnot oder Schocksymptomen ist unverzüglich der Notarzt zu verständigen.

 

Dieser behandelt die anaphylaktische Reaktion häufig mit Glucocorticoiden, meistens als Injektion. In der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie zur Akuttherapie anaphylaktischer Reaktionen heißt es: »Eine unspezifische membranstabilisierende Wirkung erfordert hohe Glucocorticoiddosen (500 bis 1000 mg) und setzt bereits innerhalb von 10 bis 30 Minuten nach Zufuhr ein. Diese Wirkungen sind nicht von der Potenz des Glucocorticoids, sondern von der Molekülzahl abhängig. Für die orale Anwendung zur Akutversorgung durch den Patienten selbst scheinen 100 mg Prednisolonäquivalent ausreichend.« Entsprechend hoch dosierte Prednisolon-Säfte aus industrieller Herstellung sind auf dem Markt jedoch nicht verfügbar. Und wenn es also nicht auf die Wirkpotenz, sondern die Molekülzahl ankommt, dann müssten Patienten im Notfall gleich mehrere 30-ml-Fläschchen des Betamethason-haltigen Medikamentes­ Celestamine® konsumieren. »Apotheker können diese therapeutische Lücke schließen, indem sie nach ärztlicher Verordnung einen Saft herstellen«, sagt Dr.  Andreas Kiefer, Vorsitzender der Kommission Neues Rezeptur Formularium (NRF). Das NRF hat eine Qualitätsvorschrift erarbeitet für einen Saft, der 100 Milligramm Prednisolonäquivalente enthält. In identischer Zusammensetzung wie eine in den Niederlanden bereits seit Längerem etablierte Rezeptur enthält die NRF-Vorschrift 34.1. (Kasten) wahlweise das Prednisolonäquivalent 1 mg/ml ­beziehungsweise 5 mg/ml als Predniso­lon­dihydrogenphosphat-­Dinatrium.

100 ml Prednisolon-Saft 0,1%/0,5% (m/V) (NRF 34.1.)

0,1% (m/V) 0,5% (m/V)
Prednisolondihydrogenphosphat-Dinatrium 0,134 g 0,672 g
Natriumedetat 0,1 g 0,1 g
Natriummonohydrogenphosphat-Dodecahydrat 1,9 g 1,9 g
Natriumdihydrogenphosphat-Dihydrat 0,21 g 0,21 g
Bananenaroma 0,1 g 0,1 g
Sorbitollösung 70%, kristallisierend 25,8 g 25,8 g
Methyl-4-hydroxybenzoat-Konzentrat 15% (m/V) 1,06 g 1,06 g
gereinigtes Wasser zu 106,8 g 107,1 g

»Damit lässt sich die leitliniengerechte Forderung nach einem hoch dosierten Glucocorticoid zur Notfallbehandlung bei Anaphylaxie erfüllen«, sagt Dr. Holger Reimann, Leiter des pharmazeutischen Laboratoriums des NRF. Es sei selbstverständlich nicht so gedacht, dass Apotheker die Rezeptur im Notfall herstellen sollen. Vielmehr müsse der Saft im Notfall sofort verfügbar sein – beim gefährdeten Patienten selbst, soweit er von seinem Risiko weiß, und in den Notfallzentren. Da die Aufbrauchfrist sechs Monate und die Laufzeit ohne Anbruch ein Jahr beträgt, sei es durchaus möglich, dass Hausärzte ihren Patienten diese Rezeptur als Teil ihres Notfallsets (darin sind zudem meist ein schnell wirksames Antihistaminikum und ein Adrenalinpräparat enthalten) verordnen oder Krankenhäuser beziehungsweise Notärzte diese vorrätig halten. Reimann macht noch auf einen weiteren Aspekt aufmerksam: »In den Niederlanden ist in zentralen Rezepturuntersuchungen des apothekereigenen Laboratoriums bei Mustern aus Apotheken aufgefallen, dass Prednisolondihydrogenphosphat-Dinatrium stark hygroskopisch ist. Bei einem Wetter, wie wir es zurzeit in Deutschland haben, kann die Rezeptursubstanz nicht nur den Wassergrenzwert des Arzneibuches von 8 Prozent, sondern schnell auch 20 Prozent erreichen. Wenn man das nicht berücksichtigt, ist der Gehalt entsprechend zu niedrig.« Aber Achtung: Die zurzeit noch im NRF angegebenen Wirkstoffmassen beinhalten bereits den pauschalen Einwaagekorrekturfaktor 1,086. Aktuell rückt das NRF jedoch bei neuen Monographien von dieser früher besonders vom Erythromycin her bekannten Pauschalkorrektur ab.

 

Bei einigen Ärzten ist die genannte Rezeptur aus der Apotheke bereits bekannt. Auf der diesjährigen Jahrestagung der Gesellschaft für Dermopharmazie in Berlin stellte die Medizinerin Dr. Petra Staubach-Renz von der Universitätsklinik Mainz die Ergebnisse einer kleinen Studie mit dem Saft vor. Im ­Abstract zu dem Symposium heißt es: »Wir beobachteten 25 Patienten, die sich als Notfall in der Universitätshautklinik Mainz mit Urtikaria und/oder Quincke Ödemen vorstellten. Es wurde die Wirksamkeit der Prednisolon-Lösung NRF 34.1. anhand des Rückganges der Symptomatik sowie die Verträglichkeit durch den Arzt und den Patienten beobachtet. Hier zeigte sich ein schneller Symptomrückgang bei einer Dosis über 100  mg Prednisolonäquivalent, die vergleichbar war mit der intravenösen Therapie. Die Verträglichkeit war sehr gut, es wurden keine Nebenwirkungen beobachtet.« / 

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