Notdienstfonds setzt letzte Frist |
16.07.2014 09:48 Uhr |
Von Ev Tebroke / Für das Abrechnungsjahr 2013 haben rund 1500 Apotheken noch keine sogenannte Selbsterklärung an den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) abgegeben.
Nach Aussagen von NNF-Geschäftsführer Rainer Gurski müssen die betroffenen Apotheken die Informationen nun bis zum 25. Juli dieses Jahres nachreichen. Ansonsten erfolge eine entsprechende Schätzung der Anzahl der Rx-Packungen, die im dritten und vierten Quartal 2013 an privat Versicherte und Selbstzahler abgegeben wurden.
»Hierbei handelt es sich um die konsequente Umsetzung des Gesetzes«, so Gurski. Die wirtschaftliche Förderung der notdienstführenden Apotheken sei eine Gemeinschaftsaufgabe, an der sich alle Apotheken zu beteiligen hätten.
Der NNF regelt Einzug, Verwaltung und Auszahlung der 2013 neu eingeführten Notdienstpauschale. Zur Finanzierung dieser Pauschale sind die Apotheker verpflichtet, für jede abgegebene Rx-Packung 16 Cent in den Notdienstfonds einzuzahlen. Aus diesem Topf werden abzüglich der Verwaltungskosten die Pauschalen pro Notdienst an die Apotheken verteilt. Dabei wird die Anzahl der Packungen, die Apotheken auf Kassenrezept abgegeben haben, automatisch von den Rechenzentren ermittelt. Anders sieht es bei Arzneimitteln aus, die an Selbstzahler und privat versicherte Patienten herausgegeben wurden. Die Anzahl dieser Medikamente müssen die Apotheker per Selbsterklärung melden. /