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Ärztemangel

Versorgungsgesetz fällt bei Verbraucherschützern durch

19.07.2011  17:26 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Die Bundesregierung will mit dem Versorgungsgesetz gegen den Ärztemangel auf dem Land vorgehen. Verbraucherschützer sehen jedoch kaum Verbesserungen auf die Patienten zukommen. Sie warnen stattdessen vor steigenden Kosten.

Deutschland ist mit Ärzten bestens versorgt – rein rechnerisch zumindest. Auf 1000 Einwohner kommen im Schnitt 3,5 Mediziner. Das gilt sogar als Überversorgung. Trotzdem finden Patienten in ihrer Nähe häufig keinen Haus- oder Facharzt, auf Termine müssen sie oft lange warten. Das Problem ist die Verteilung der Ärzte. So fehlen Mediziner in ländlichen Regionen und sozialen Brennpunkten der Städte.

Die schwarz-gelbe Koalition will das Problem mit dem sogenannten Versorgungsgesetz angehen. Doch der nun von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegte Referentenentwurf für das Gesetz ist ernüchternd, moniert der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Das Gesetz bediene alles Mögliche, am wenigsten aber die Interessen der Patienten. Die müssten am Ende sogar noch draufzahlen.

 

Die Bundesregierung will Ärzte, die sich auf dem Land niederlassen, finanziell fördern. Sie können etwa mit zusätzlichem Geld für Praxiseinrichtung und Umzug rechnen. Dafür sind im Jahr rund 48 Millionen Euro vorgesehen. Viel zu wenig, kritisierte Ilona Köster-Steinebach, Gesundheitsexpertin beim vzbv. »48 Millionen Euro sind im Gesundheitssektor wenig Geld«, sagte sie in Berlin. Mit dem Gesetz werde zudem in keiner Weise gegen die Überversorgung mit Ärzten in vielen Städten angegangen.

 

Kein Mittel gegen Überversorgung

 

Über Sonderregelungen können sich Ärzte auch weiterhin in überversorgten Gebieten niederlassen. Köster-Steinebach ist überzeugt, dass die Koalition jeden Schritt scheut, der bei den Ärzten schlecht ankommt. Vorgesehen ist lediglich ein Vorkaufsrecht der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für frei werdende Arztsitze. Den Ankauf müssten die KVen jedoch aus eigenen Mitteln zahlen, also aus den Mitgliedsbeiträgen der Ärzte. »Das Vorkaufsrecht wird damit kaum in Anspruch genommen werden«, so Köster-Steinebach.

 

Auch bei den medizinischen Innovationen sehen die Vebraucherschützer keine Verbesserung für die Patienten. Sie fürchten, dass medizinische Methoden, deren Nutzen noch nicht belegt ist, künftig leichter Einzug in die Versorgung findet – verbunden mit hohen Kosten.

 

Hersteller profitieren

 

Die Hersteller solcher Methoden können beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) einen Antrag auf Erprobung stellen. Diese Probephase soll dem Gesetz zufolge nicht mehr nur in Kliniken, sondern auch in der ambulanten Versorgung stattfinden. Während dieser Zeit wäre die Methode dann praktisch im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Für die Hersteller sei das ein enormer Gewinn, sagte Köster-Steinbach.

 

Zudem müssen künftig neun von 13 Mitgliedern im GBA zustimmen, um eine Leistung aus dem GKV-Katalog wieder auszuschließen. Eine solche Zweidrittel-Mehrheit könne theoretisch aber nur dann zustande kommen, wenn auch Ärzte und Krankenhäuser einverstanden sind, die von der Anwendung einer Leistung ökonomisch profitieren, kritisierte Köster-Steinebach. Sie forderte, die neue Mehrheitsregelung aus dem Gesetz zu streichen. Kritik übte sie außerdem an der wachsenden Intransparenz im Gesundheitsbereich, Auch Patientenrechte würden mit dem Versorgungsgesetz an keiner Stelle ausgebaut

 

»Das Thema ärztliche Versorgung wird von der Bundesregierung keineswegs nachhaltig angegangen«, sagte Köster-Steinbach abschließend. Laut Entwurf sind für das Gesetz 122 Millionen Euro eingeplant. Die Bundesverband der Verbraucherzentralen rechnet aber mit höheren Kosten. / 

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