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GKV-Markt

Verordnungswechsel als Umsatztreiber

12.07.2017  10:27 Uhr

Von Ev Tebroke / Der Umsatz von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Diagnostika ist im ersten Quartal 2017 um 4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen.

 

Das entspricht einem Plus von 461 Millionen Euro, wie die Analysten von Quintiles IMS vergangene Woche bekannt gaben. Ausgangspunkt der Berechnungen ist dabei der Apothekenverkaufspreis (AVP) ohne Abzug jeglicher Rabatte, Impfstoffe sind miteinbezogen. Für diese Entwicklung sind den Experten zufolge vor allem strukturelle Faktoren maßgeblich.

 

Strukturkomponente

Hauptaspekt für das Umsatzwachstum im Markt der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist demnach, dass Ärzte ihr Verordnungsverhalten ändern. Wie die sogenannte IMS-GKV-Strukturkomponenten-Studie zeigt, führt dies im zugrunde gelegten Zeitraum zu einem Umsatzanstieg von 5,1 Prozent (plus 499 Millionen Euro). Davon sind 1,4 Prozent (plus 135 Millionen Euro) dem Wechsel innerhalb eines Präparats hin zu anderen Dosierungen, Darreichungsformen oder Packungsgrößen geschuldet. Hauptsächlich sind aber die Verordnungsverschiebungen hin zu neuen Produkten entscheidend. In den ersten drei Monaten 2017 hat dieser Effekt mit 3,7 Prozent (plus 364 Millionen Euro) den Hauptanteil an den Umsatzveränderungen. Bei Antineoplastika, Immunsuppressiva, Antithrombotika, Antidiabetika und bei Mitteln gegen Asthma und COPD ist dieser Effekt am größten, so die IMS-Analysten.

 

Die Menge der abgegebenen Produkte ist für den Umsatzanstieg hingegen nicht so relevant. Der Absatz in Packungseinheiten schlägt demnach mit einem Plus von 1,4 Prozent (plus 134 Millionen Packungen) deutlich geringer zu Buche.

 

Die Preisentwicklung ist sogar rückläufig. Demnach fielen die Preise gegenüber dem Vergleichszeitraum um 1,7 Prozent. Deutliche Preisrückgänge sind laut QuintilesIMS dabei sowohl im Festbetragssegment (minus 2,6 Prozent) als auch im Marktsegment geschützter Produkte ohne Festbetrag (minus 2,1 Prozent) zu verzeichnen. Bei Letzteren bilden demnach zunehmend zwischen Herstellern und Kassen ausgehandelte Erstattungspreise den neuen Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (APU). Da dieser niedriger ist als der Originalpreis, verringern sich dementsprechend auch die Aufschläge der Vertriebspartner sowie die Mehrwertsteuer. /

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