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Diskussion zum Medikationsplan

ARMIN ist E-Health

13.07.2016  09:02 Uhr

Von Ev Tebroke, Berlin / Der im E-Health-Gesetz ab Oktober vorgesehene Medikationsplan ist in vielen Punkten noch verbesserungswürdig. Darüber sind sich Kassenärzte und Apotheker einig. Vorbild für eine bundesweite Umsetzung ist für beide Seiten das Modellprojekt der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN).

Laut E-Health-Gesetz hat ab Oktober jeder Patient, der dauerhaft mindestens drei Medikamente einnimmt, Anspruch auf einen Medikationsplan – zunächst in Papierform, ab 2019 dann auch elektronisch abrufbar. So lautet die Vorgabe der Regierung. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist aus Sicht von Vertragsärzten und Apothekern aber in vielen Punkte­n noch unausgegoren und verbesserungswürdig. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, und ABDA-Präsident Friedemann Schmidt waren sich bei der Diskussionsveranstaltung KBV-kontrovers vergangenen Mittwoch in Berlin einig: Blaupause dafür, wie die Umsetzung bundesweit laufen soll, ist ARMIN. Auch in anderen Fragen herrschte Konsens bei der als Streitgespräch angekündigten Veranstaltung.

Vergütung der Apotheker

 

»Das Projekt ist da, wo das E-Health-Gesetz hin will«, sagte Gassen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Medikationsplan gebe es nun. In der weiteren Ausgestaltung sei es gut, wenn der Gesetzgeber auf die Kompetenz der Selbstverwaltung baue. Schmidt mahnte zudem an, die Einbindung der Apotheker in den Medikationsplan zu vergüten, wie es bei ARMIN bereits geschieht. »Mit Idealismus allein ist das nicht zu machen«, sagte er. Auch hier gab es Unterstützung vonseiten der Ärzteschaft. Wenn der Medikationsplan als Werkzeug funktionieren solle, müsse er auch für die Apotheker vergütet werden, so Gassen. »Ich verstehe den Honoraranspruch der Apotheker.« Über die Höhe der ärztlichen Vergütung sei man mit der Politik im Gespräch. Nähere Angaben dazu wollte er aber nicht machen.

 

Kritik übten beide Seiten auch am gesetzlich formulierten Anspruch, Patienten bereits ab drei regelmäßig einzunehmenden Medikamenten einen Medikationsplan zuzugestehen. Die Zahl der Medikamente sollte wie bei ARMIN auf fünf Medikamente erhöht werden. Den Kreis der direkt Anspruchsberechtigten halten Gassen und Schmidt für zu groß. Der ABDA-Präsident fordert zudem eine Risiko­stratifizierung, um den Patientenkreis und den Beratungsaufwand kalkulierbar zu halten. »Es muss ein Problem vorliegen, um tätig werden zu können«, sagte er. Die weitergehende Intervention seitens Arzt und Apotheker sollte nur in Fällen erfolgen, in denen es tatsächlich notwendig ist. Das sei im Gesetz bislang nicht geregelt. Schmidt sieht nun die Selbstverwaltung gefragt.

 

Gassen zufolge befürchten auch die Kassen ein »Mengenrisiko« bei der Patientenzahl. Es ginge um eine zweistellige Millionenzahl an Anspruchsberechtigten. Um die Leistung der Heilberufler beim Medikationsplan zu vergüten, wäre für ihn auch eine Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge denkbar. »Für eine festgeschriebene Summe immer mehr Leistungen zu bringen, das geht nicht«, sagte er. Schmidt appellierte an die Politik, mehr Geld in die Hand zu nehmen, um zukünftige Leistungen zu berücksichtigen. «Polymedikation ist angesichts des demografischen Wandels ein zentrales Problem, das Geld kostet.«

 

Kernkompetenz nutzen

 

Was die Frage nach einer besseren Aufgabenteilung beim Medikationsplan betrifft, so blieb Gassen ausweichend. Der Arzt habe die Therapie- und somit die Verordnungshoheit. Daran wollen die Apotheker laut Schmidt auch gar nicht rütteln. Aber der ABDA-Präsident betonte erneut: »Wir bieten hier unsere spezielle Fähigkeiten an.« Es ginge darum, wer den Plan erstellt. Die sogenannte Brown-Bag-Analyse, bei der der Apotheker vom Patienten alle Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel, die dieser einnimmt, auf den Tisch bekommt und auf Wechselwirkungen prüft, sei Kernkompetenz des Apothekers. »Das will der Hausarzt gar nicht machen«, so Schmidt. Gassen widersprach nicht. /

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