Pharmazeutische Zeitung online
Heilmittel- und Hilfsmittelversorgung

ABDA kritisiert Gesetzentwurf

13.07.2016  09:02 Uhr

Von Jennifer Evans / Mit den Plänen zum Heil- und Hilfsmittelgesetz ist die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände nicht in allen Punkten einverstanden. Das geht aus ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor.

Grundsätzlich begrüßen die Apotheker zwar den Vorstoß des BMG, die Qualität der Hilfsmittelversorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stärken. Gleichzeitig haben sie aber Zweifel an der Definition von Verbandmitteln, den Ausschreibungsregelungen sowie dem Präqualifizierungsverfahren.

Im Referentenentwurf zum sogenannten Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) sind Verbandmittel so definiert, dass darunter solche fallen, die »oberflächengeschädigte Körperteile bedecken oder deren Körperflüssigkeit aufsaugen«. Bei Verbänden an Körperteilen, die nicht oberflächengeschädigt sind, sollen nur Gegenstände zur individuellen Erstellung von einmaligen Verbänden erfasst sein. Laut ABDA wären aufgrund dieser Definition einige, bislang unstrittig als Verbandmittel angesehene Gegenstände nicht mehr erstattungsfähig wie etwa Stützverbände, Polsterwatte und -binden oder Wundauflagen mit Zusätzen. Weil diese Einschränkungen längere Heilungsprozesse und damit höhere Behandlungskosten zur Folge hätten, fordert die ABDA die Streichung dieser Differenzierung.

 

Keine nationale Prüfstelle

 

Ebenso lehnen die Apotheker die vom BMG vorgesehene Schaffung einer vom GKV-Spitzenverband unabhängigen nationalen Präqualifizierungsstelle ab. Bislang prüfen mehrere solcher etablierten Stellen vorab, ob der jeweilige Leistungserbringer sich eignet, Verträge mit den Kassen abzuschließen. Nach Ansicht der ABDA schafft eine nationale Stelle nicht mehr Neutralität, sondern verursacht lediglich mehr Kosten und größeren bürokratischen Aufwand.

 

Einen weiteren Kritikpunkt sieht die Bundesvereinigung im Preiswettbewerb bei den Heil- und Hilfsmittel-Ausschreibungen. Die ABDA hält es für reine Augenwischerei, dass laut BMG-Entwurf künftig Verträge mit mehreren Leistungserbringern möglich sein sollen, um Missbrauch entgegenzuwirken. So komme der Krankenkasse auch weiterhin ein erheblicher Beurteilungsspielraum bei der Festlegung des Zuschlags zu, heißt es in der Stellungnahme. »Damit bleibt der Preis das wesentliche Kriterium, die Versorgungsqualität wird zweitrangig.« Stattdessen sollte nach dem Willen der Apotheker das neue HHVG ganz auf Ausschreibungen verzichten und auf Verhandlungsverfahren setzen. /

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